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Aktenzeichen 06/10/2007/01 |
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Folgender Antrag ist dem Gericht heute zugegangen. Ich bitte die Prozessparteien sich anwesend zu melden.
Zitat: |
Klage
von Waldimir Marek Starowicz , wohnhaft in Br?low,
- Kl?ger -
gegen pan Krzysztof Kieslanski, wohnhaft in Wielkowislania.
- Beklagter -
Antrag:
1.) Wladimir Marek Starowicz bekommt die Staatsb?rgerschaft der Republik Wislanien zugesprochen
2.) Er ist f?r die erlittenden Benachteiligungen mit 10.000 Wruty zu entsch?digen
3.) Der Beklagte tr?gt die Kosten des Verfahrens.
Begr?ndung:
1.) Obwohl Minister Kieslanski mehrfach im ?ffentlichen Leben gesehen wurde und es nachweislich feststeht, dass er in keinster Weise seine Amtspflichten derweil nicht nachkommen kann, nimmt er seine Pflicht nicht war, Wladimir Marek Starowicz ordnungsgem?? nach ? 5 SbG einzub?rgern.
Grund hierf?r sind offenbar politische Gr?nde. Wladimir Starowicz ist bekennender Sozialdemokrat und war einer der engsten Vertrauten des Prezydent a.D. Borowski. Wie wir der derzeitigen Presse entnehmen konnten, herrschte eine gewisse Gespanntheit zwischen jenen politischen Lagern.
Politische Gr?nde k?nnen laut ? 5 SbG nicht Grund f?r eine Ablehnung eines Antrag - gar f?r ein Nichtbearbeiten - sein.
Minister Kieslanski ist an dieser Stelle der eindeutig daf?r verantwortliche. Laut ?2 steht dem Amt f?r Einwohnerangelegenheiten das Ministerium des Inneren vor. Da jedoch das Amt nicht personell besetzt wurde, ist davon auszugehen, dass der Herr Minister sich pers?nlich um staatsb?rgerliche Angelegenheiten k?mmern m?chte.
2.) Wladimir Marek Starowicz konnte durch die Ma?nahmen von pan Kieslanski tagelang die staatsb?rgerlichen Rechte, die ihm zustehen nicht wahrnehmen.
Somit konnte er die verfassungsm??igen Grundrechte aus Artikel 7 und 8 nicht wahrnehmen. Hier ist eindeutig von b?rgerlichen Rechten die Rede.
Er war somit der Willk?r der ?mter ausgeliefert und wusste lange Zeit nicht, ob er nunmehr endlich wieder als feier Mensch in die Heimat zur?ckkehren darf.
Dies l?sten enorme Angstzust?nde bei Starowicz aus, welche bekanntlicherweise Stress bedeuten, was bei einem herzkranken Menschen wie Starowicz nicht unbedingt positiv ist.
Man setzte somit fahrl?ssig die k?rperliche Unversehrtheit unseres Mandaten aufs Spiel.
Mit freundlichen Gr??en,
Starowicz |
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__________________ serdecznie pozdrawia
Tadeusz Godlewski
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06.10.2007 02:34 |
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Da ich ja jetzt auch das Wort zum Thema habe, sage ich folgendes.
Ein Ministerium hat einen gro?en Arbeitsaufwand. Es gibt mehr Vorg?nge als nur die einfache Genehmigung von Staatsb?rgerschaftsantr?gen. Mal abgesehen davon muss der Kl?ger ja nicht einmal mit der Angst leben, ausgewiesen zu werden, denn so eine Regelung gibt es gar nicht. Wenn der Herr sich nicht wenigstens ein Mal mit den Gesetzen auseinandergesetzt hat, dann tut mir das leid f?r ihn aber mein Ministerium und Ich k?nnen daf?r nichts.
6 Tage liegen in einem Zeitraum der vertretbar ist, gerade weil ihn auch bei der Ablehnung des Antrages niemand aus diesem Land ausgewiesen h?tte. Warum auch? Es gibt kein Gesetz, welches das vorschreibt.
Und ich denke, dass "schwache Herz" sollte erstmal mit einem ?rztlichen Attest belegt werden. Sonst k?nnte ich die Sachen ja auch schecht wegen meiens kaputten Beines genehmigen. Oder wegen meiner Sehbehinderung. Oder sonstigem.
?brigens bin nicht ICH das Innenministerium, sondern das Innenministerium ist das Innenministerium. Ich nehme Ordnungsruf, -Geld oder sonstiges gerne entgegen, aber das kann ich mir nicht verkneifen:
Sind Sie nicht in der Lage, einen Antrag zu stellen, Kl?ger?
__________________ Krzystof Kieslanski
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Krzysztof Kieslanski am 07.10.2007 22:09.
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07.10.2007 22:07 |
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