Abstimmung 2008/02/18 Gesetz zur ?nderung der Verfassung |
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Gesetz zur ?nderung der Verfassung
?1 - ?nderung der Verfassung
Die Verfassung wird wie folgt ge?ndert:
1. In Art. 21 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte "parallel zum Sejm" gestrichen.
2. Art. 21 wird um einen Abs. 10 verl?ngert. Der neue Absatz lautet "Sollte das Amt des Prezydent nicht besetzt sein, oder sollte der Prezydent seit zwei Wochen nicht auffindbar sein, ?bernimmt der Marszalek Sejmu die Amtsgesch?fte des Prezydent. Sollte der Marszalek Sejmu die Amtsgesch?fte f?r einen nicht auffindbaren Prezydent f?hren, muss er diese wieder ?bergeben, sollte der Prezydent wieder in Erscheinung treten. Sollte der Marszalek Sejmu die Amtsgesch?fte f?hren, da das Amt des Prezydent nicht besetzt ist, muss inerhalb von zwei Wochen ein neuer Prezydent gew?hlt werden."
?2 - Schlussbestimmungen
(1) Gem?? Art. 24 Abs. 3 findet ?ber dieses Gesetz eine Volksabstimmung statt. Diese ist binnen 10 Tagen nach Annahme durch den Sejm durchzuf?hren.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Annahme durch Volksabstimmung in Kraft. |
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