Aussprache 2007/08/09 | 1. Gesetz zur ?nderung der Verfassung
Der Deputowany Lubieski beantragt die Aussprache ?ber folgenden Gesetzentwurf:
1. Gesetz zur ?nderung der Verfassung
?1 - ?nderung der Verfassung
Die Verfassung wird wie folgt ge?nderrt:
1. In Art. 20 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort "Sie" durch das Wort "Er" ersetzt.
2. In Art. 21 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort "beschlo?enden " durch das Wort "beschlossenen" ersetzt.
3. In Art. 21 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte "Moral- oder" gestrichen.
4. Art. 21 Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: "Der Sad Najwyzszy kann auf Antrag des Sejm das Veto des Prezydent aufheben, wenn das beanstandete Gesetz nach Ansicht des Sad Najwyzszy verfassungskonform ist."
5. In Art. 21 Abs. 3, 3. Halbsatz wird das Wort "die" durch das Wort "der" ersetzt.
6. In Art. 21 Abs. 4 wird vor das Wort "Abgeordneten" ein "die" eingef?gt.
7. Art. 21 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst: "Er ?bt den Oberbefehl ?ber die Armia wislanski im Rahmen der gesetzlichen bestimmungen aus. Ihm steht das Recht zu, eine Begnadigung oder Amnestie auszusprechen."
8. Art. 21 Abs. 6 wird wie folgt neue gefasst: "Der Prezydent verf?gt ?ber das Recht, durch den Erlass von Notverordnungen Ma?nahmen zu treffen, um die Ordnung zu wahren und die Unabh?ngigkeit zu sichern. N?heres regelt ein Verfassungsgesetz."
9. In Art. 21 Abs. 7 werden die Worte "parallel zum Sejm" gestrichen.
10. Art. 21 Abs. 8 wird der folgende Satz angef?gt: "N?heres regelt ein Verfassungsgesetz."
?2 - Schlussbestimmungen
(1) Gem?? Art. 24 Abs. 3 findet ?ber dieses Gesetz eine Volksabstimmung statt. Diese ist binnen 14 Tagen nach Beschluss durch den Sejm durchzuf?hren.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Annahme durch Volksabstimmung in Kraft.
Die Fraktion der ZPR ist dagegen. Wir w?rden es uns ja nochmal ?berlegen, aber unser Wodk.........?h unser "Wasser" ist alle und wir m?ssen nachtanken, sorry, echt.
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Konstantyn Anderbr?ggen
Besoffenster Sejm-Abgeordneter der Welt ZPR - Die zweitst?rkste Kraft im Lande, Alkohol sei dank!
Erstens m?chte ich Pan Lubieski daran erinnern, das die Gesch?ftsordnung gewisse Vorschriften bei der Anrede vorgibt.
Zweitens m?chte ich etwas zu der Tatsache sagen, das Pan Lubieski sich entschlossen hat seinen Antrag aufrecht zu erhalten. Es ist sein gutes Recht den Antrag aufrecht zu erhalten. Es ist dann aber auch unser gutes Recht diesen Antrag abzulehnen und das werden wir tun, da wir diesen Antrag als nicht zustimmungsreif empfinden. Wir haben das Angebot gemacht einen Entwurf partei?bergreifend zu entwerfen, wird dieses abgelehnt, nun die WiS steht zu ihrem Wort.
Vielen Danl.
__________________ Krzysztof Borodziej Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident) Deputowany (Abgeordneter)