Herta Wieczorek
Gast
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05.08.2007 13:20 |
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Herta Wieczorek
Gast
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Es liegt ein weiterer Antrag f?r diese Sitzung vor.
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1. Gesetz zur ?nderung der Verfassung
Art. 21 Abs. 8 wird der folgende Satz angef?gt: "N?heres regelt ein Verfassungsgesetz."
11. Artikel 21 wird erg?nzt um einen neuen Absatz: "
Der Pr?sident der Republik tritt das Amt an, nachdem er vor dem Sejm den folgenden Eid geleistet hat:
'Gem?? dem Willen des Volkes trete ich das Amt des Pr?sidenten der Republik Wislaniens an und schw?re feierlich, da? ich den Bestimmungen der Verfassung treu bleiben, die W?rde des Volkes, die Unabh?ngigkeit und die Sicherheit des Staates unbeugsam wahren werde und da? das Wohl des Vaterlandes und das Wohlergehen der Staatsb?rger mir immer die h?chste Pflicht werden.'
Der Eid kann auch unter Hinzuf?gung des Satzes: 'so wahr mir Gott helfe' geleistet werden."
Er wird eingef?gt als Artikel 21 Abs 9. Der zuvor bestehende Abs 9. wird als Artikel 21 Abs. 10 neu nummeriert.
?2 - Schlussbestimmungen
(1) Gem?? Art. 24 Abs. 3 findet ?ber dieses Gesetz eine Volksabstimmung statt. Diese ist binnen 10 Tagen nach Annahme durch den Sejm durchzuf?hren.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Annahme durch Volksabstimmung in Kraft. |
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Pan Pawlak, nach pan Lubieski d?rfen Sie sich ?u?ern.
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05.08.2007 13:21 |
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