Bitte stimmen Sie über folgenden Antrag ab:
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Gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger
(Staatsbürgergesetz)
Absatz I: Allgemeine Rechte der Staatsbürger
§ 1 Menschenwürde
(1) Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie wird durch die staatlichen Stellen geschützt.
(2) Alle Caskaren sind vor dem Gesetz gleich.
§ 2 Meinungsfreiheit; Pressefreiheit
Es herrschen die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.
§ 3 Unversehrtheit
Die Unversehrtheit von Körper und Geist jedes Menschen steht unter dem Schutz des Staates und seiner Bürger.
§ 4 Religionsfreiheit
Jedem Caskaren ist die Ausübung seiner Religion oder die Konfessionslosigkeit freigestellt.
§ 5 Versammlungsfreiheit
Alle Caskaren genießen das Recht der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Ausnahmen regelt das Gesetz.
§ 6 Weitere Rechte
Das Gesetz kann weitere (spezielle) Rechte vorsehen, die jedem Staatsbürger zuteil werden. Dabei gehen die allgemeinen Rechte den speziellen Rechten vor.
§ 7 Verwirkung der Rechte
Wer Rechte gegen die Verfassung oder das Gesetz mißbraucht, verwirkt diese Rechte. Die Menschenwürde bleibt hiervon unberührt.
Absatz II: Erwerb und Verlust des Bürgerrechtes
§ 8 Grundlagen des Erwerbs
(1) Der Erwerb der Staatsbürgerschaft steht jeder natürlichen Person mit Wohnsitz in der Republika Caskar offen, sofern sie die Verfassung und die Gesetze anerkennt.
(2) Die Staatsbürgerschaft wird durch das Einwohnermeldeamt erteilt. Die Ablehnung eines Antrages ist zu begründen.
§ 9 Registrierung
(1) Das Einwohnermeldeamt definiert die für die Registrierung nötigen Angaben im Rahmen des maßgeblichen Registrierungsformulars.
(2) Die Staatsbürgeschaft wird erst nach einem vorstellenden Posting im caskarischen Staatsforum gültig, welches innerhalb von 48 Stunden nach Antragsstellung zu erfolgen hat.
(3) Alle registrierten Staatsbürger sind im Register des Einwohnermeldeamtes aufgelistet.
§ 10 Entzug und Verlust
(1) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn der Bürger mehr als zwei Wochen lang inaktiv ist. Inaktiv ist ein Bürger, wenn er unentschuldigt keine Aktivität im Forum zeigt.
(2) Die Staatsbürgerschaft erlischt ausserdem mit dem Tode oder durch ausdrücklichen Wunsch des Bürgers.
Absatz III: Sonstige Bestimmungen
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das bisher gültige Staatsbürgerschaftsgesetz wird aufgehoben. |
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Sodann bitte ich um Abgabe der Stimmoptionen, also entweder "Ano" oder "Ne". Sie können sich auch aktiv enthalten. Die Abstimmung dauert gemäß § 27 Abs. 1 der Jednací Rád 72 Stunden.
__________________ Václav Vojtech
Prezident od Snemovna a.D.
Predseda té Demokratická Unie
Manažer té FK Matador Svaytvi
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