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Das w?re im ?brigen das Regelwerk der Karte.
Ich denke wir sollten noch formell dr?ber abstimmen, oder was meint ihr?
Zitat: |
Regelwerk der CartA
ABSCHNITT I - DIE CARTA
? 1. Auftrag.
Die Cartographie-Assoziation (CartA) ist eine Organisation auf Meta-Ebene. Ihre Aufgabe ist ausschlie?lich die Erstellung und Pflege einer internationalen Gesamtkarte.
ABSCHNITT II - DIE VOLLVERSAMMLUNG
? 2. Zusammensetzung.
(1) Ein Staat ist Mitglied der CartA, solange er auf ihrer Karte eingetragen ist.
(2) Jeder Mitgliedsstaat der CartA entsendet einen Delegierten in die Vollversammlung. Ausschlie?lich der jeweilige Delegierte vertritt die Interessen seines Mitgliedsstaates bei der CartA.
(3) Ein Wechsel des Delegierten eines Mitgliedslandes ist jederzeit m?glich, allerdings nicht w?hrend laufender, geheimer Wahlen.
? 3. Aufgaben.
(1) Die Vollversammlung ist beschlussf?hig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
(2) Die Vollversammlung w?hlt die Mitglieder des Kuratoriums gem?? ? 4.
(3) Die Vollversammlung entscheidet gem?? ? 22 ?ber ?nderungen dieses Dokuments.
ABSCHNITT III - DAS KURATORIUM
? 4. Zusammensetzung.
(1) Zur Ermittlung der Anzahl der Sitze wird die Anzahl der Mitglieder durch f?nf geteilt und auf die n?chste ganze Zahl abgerundet. Die Anzahl der Sitze darf dabei f?nf nicht unter- und neun nicht ?berschreiten. Die Anzahl der Sitze wird ausschlie?lich zur Wahl eines neuen Kuratoriums bestimmt und bleibt unver?ndert, wenn sich die Anzahl der Mitglieder w?hrend der Amtszeit eines Kuratioriums ver?ndert.
(2) Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Vollversammlung in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl f?r sechs Monate gew?hlt.
? 5. Aufgaben.
(1) Das Kuratorium entscheidet bei Antr?gen auf Eintragung nach ? 15 oder Gebietsmodifikationen nach ? 16 anhand eines in der Grundordnung definierten Bewertungsbogens.
(2) Das Kuratorium kann der Vollversammlung gem?? ? 22 ?nderungen dieses Dokuments vorschlagen.
ABSCHNITT IV - DAS DIREKTORIUM
? 6. Zusammensetzung.
(1) Das Direktorium besteht aus:
1. dem Direktor, der dem Direktorium vorsteht, das Forum administriert und Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung leitet;
2. dem Vizedirektor, der Kartenantr?ge bearbeitet und dem Kuratorium zur Bewertung vorlegt;
3. dem Direktor f?r Kartographie, der die Karte erstellt und pflegt.
(2) Die Mitglieder des Direktoriums k?nnen ihre Kompetenzen untereinander tempor?r delegieren.
? 7. Wahl, Amtsenthebung.
(1) Die Mitglieder des Direktoriums werden in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl mit absoluter Mehrheit der Mitglieder der Vollversammlung f?r sechs Monate gew?hlt.
(2) Findet sich im ersten Wahlgange nicht die n?tige Mehrheit, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen angesetzt. Ins Amt gew?hlt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Findet sich auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet das Los.
(3) Ein Mitglied des Direktoriums kann des Amtes enthoben werden, wenn mindestens drei Mitglieder des Kuratoriums einen solchen Antrag stellen und gleichzeitig mit der Abwahl des Amtsinhabers ein durch die Antragsteller Vorgeschlagener mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums gew?hlt wird.
? 8. Aufgaben.
(1) Das Direktorium sorgt f?r den ordnungsgem??en Betrieb der CartA gem?? deren Regularien und entscheidet bei Fragen, die durch die Regularien der CartA nicht abgedeckt werden.
(2) Es ?bt das Hausrecht im Forum aus und genie?t das Recht, Nutzer, die den Betrieb der Organisation behindern, st?ren, gegen die guten Sitten oder geltendes deutsches Recht versto?en, mittels administrativer Ma?nahmen zurechtzuweisen.
ABSCHNITT V - DAS SCHIEDSGERICHT
? 9. Zusammensetzung.
(1) Das Schiedsgericht besteht aus drei Richtern. Zum Richter kann jeder B?rger eines Mitgliedsstaats gew?hlt werden, der weder Delegierter ist noch dem Kuratorium angeh?rt.
(2) Die Richter werden f?r eine Dauer von 6 Monaten von den Delegierten der Vollversammlung in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl mit absoluter Mehrheit gew?hlt. Die Wiederwahl ist zul?ssig.
(3) Falls ein Richter w?hrend seiner Amtszeit ausscheidet, findet eine Neuwahl statt. Der neugew?hlte Richter bleibt f?r die verbleibende Amtszeit des f?r inaktiv erkl?rten Richters im Amt. Ein Richter scheidet in folgenden F?llen aus:
1. Bei seinem Tod
2. Durch R?cktritt
3. Wenn er zu drei aufeinanderfolgenden Verfahren nicht erschienen ist
? 10. Aufgaben.
(1) Das Schiedsgericht ?berwacht die Einhaltung dieser Grundordnung. Es entscheidet verbindlich und unwiderruflich ?ber
1. das formal korrekte Zustandekommen von Beschl?ssen und Entscheidungen des Direktoriums und des Kuratoriums gem?? der Grundordnung und eventueller Gesch?ftsordnungen,
2. die Vereinbarkeit von Beschl?ssen und Entscheidungen des Direktoriums und des Kuratoriums mit der Grundordnung,
3. die Auslegung der Grundordnung im Falle von Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Organen der CartA,
4. die Bewertung eines Staates f?r den Fall, dass ein Staat die Beurteilung einer Eintragung oder Gebietsmodifikation durch das Kuratorium anficht.
(2) Jeder Delegierte kann das Schiedsgericht anrufen, wenn er die Grundordnung verletzt sieht.
(3) Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidung anschlie?end mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
ABSCHNITT VI - DIE KARTE
? 11. Projektion.
(1) Die Karte der CartA liegt in querachsiger, fl?chengetreuer Azimutalprojektion (Wagners Entwurf 20b bzw. Wagner VII) vor. Sollte eine andere Projektionsart gew?hlt werden, sind nur derartige Projektionen zul?ssig, die die gesamte Karte als Kugel abbilden.
(2) Die Karte ist mit einem Netz aus L?ngen- und Breitengraden versehen, die Planquadrate mit einer Seitenl?nge von 10? zwecks Rasterung bilden.
(3) Ein Pixel auf der Karte entspricht 358,7178 km?.
(4) Die Karte ist nicht erweiterbar.
? 12. Klimakarte.
Die in der Klimakarte festgelegten Klimazonen sind f?r alle Staaten als Ausgestaltungs- und Positionierungsrichtlinien zu beachten. ?nderungen an der Klimakarte k?nnen vom Kuratorium beschlossen werden, allerdings nur in dem Ausma?e, dass weiterhin eine logisch nachvollziehbare Abgrenzung gegeben ist.
ABSCHNITT VII - EINTRAGUNGEN, ?NDERUNGEN, L?SCHUNGEN
? 13. Eintragungsbedingungen.
(1) Jede Nation kann auf der Karte der CartA eingetragen werden oder einen Kartenplatz reservieren, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erf?llt:
1. Die Nation muss sich ausdr?cklich zur Virtualit?t bekennen.
2. Die Nation muss ?ber ein Forum sowie eine Webpr?senz verf?gen.
3. Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Fl?chen zul?ssig.
4. Alle Planquadrate, die nur aus Wasserfl?che bestehen, sind zun?chst zur Besiedelung gesperrt.
5. Auf Beschluss des Kuratoriums k?nnen bestimmte Planquadrate, gleich ob Land- oder Wasserfl?che, f?r Reservierungen und Eintragungen ge- und entsperrt werden.
(2) Plagiarismus wird nicht geduldet. Reservierungs- und Eintragungsantr?ge sind abzulehnen, wenn sie durch einen Staat gestellt werden, dessen Name oder Konzept offensichtlich von einem anderen Staat kopiert wurde oder wenn sie der heimt?ckischen Sch?digung eines anderen Staates dienen.
(3) Ver?nderungen der K?stenlinien k?nnen bei der Eintragung im Rahmen der Grundordnung vorgenommen werden.
? 14. Reservierung eines Kartenplatzes.
(1) Vor der Eintragung einer Nationen auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes n?tig.
(2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:
1. voller Name der Nation,
2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
3. URL zum Forum,
4. URL zur Website,
5. E-Mail-Adresse eines f?r den Antrag zust?ndigen Ansprechpartners,
6. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Gr??e und Position des gew?nschten Staatsgebietes.
(3) Das Kuratorium entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen ?ber eine Reservierung. Grundlage f?r die Entscheidung ist die Einsch?tzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.
(4) Ein bereits zugesprochene Reservierung kann durch Direktoriumsbeschluss in folgenden F?llen zur?ckgezogen werden:
1. Wenn nach 30 Tagen keine kontinuierliche Aktivit?t im entsprechenden Staate zu beobachten ist
2. Wenn nach 90 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde
? 15. Eintragung.
(1) Zur endg?ltigen Eintragung auf die Karte der CartA muss ein Antrag auf Eintragung gestellt werden.
(2) F?r die Eintragung m?ssen neben den in ? 13 festgelegten folgende Bedingungen erf?llt sein:
1. Interne, kontinuierliche Aktivit?t von mindestens 90 Tagen im eigenen Forum
2. Keine g?ltigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums
3. Die Erf?llung der vom Kuratorium festgelegten Mindestpunkte des Bewertungsantrages
4. Ein seit mindestens vierzehn Tagen g?ltiger Reservierungsstatus
(3) Ein Antrag auf Eintragung muss neben den bereits f?r die Reservierung notwendigen Informationen eine vollst?ndige Liste aller vetoberechtigten Nationen enthalten.
(4) Das Kuratorium entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob alle Bedingungen als erf?llt angesehen werden.
? 16. Gebietsmodifikationen.
(1) Ein Staat kann die Form seines Gebietes ?ndern, sofern die folgenden Voraussetzungen erf?llt sind:
1. Keine g?ltigen Vetos der Anrainerstaaten, des Direktoriums und des Kuratoriums.
2. Im Falle einer Vergr??erung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein.
(2) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Kuratorium mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle einer Pattsituation entscheidet das Direktorium per Mehrheitsbeschluss.
? 17. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet.
(1) Ein Staat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souver?ne Staaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung m?ssen alle k?nftigen Staaten die Eintragungsbedingungen erf?llen und entsprechende Informationen bei der CartA hinterlegt werden.
(2) Staaten k?nnen ihr Staatsgebiet zusammenschlie?en, sofern diejenigen Staaten, die sich zusammenschlie?en wollen, dem ausdr?cklich bei der CartA zustimmen.
(3) Ein Staat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Staat abtreten, sofern beide Staaten dem ausdr?cklich bei der CartA zustimmen.
(4) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Kuratorium mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle einer Pattsituation entscheidet das Direktorium per Mehrheitsbeschluss.
? 18. Vetorecht.
(1) Bei einem Antrag auf Eintragung oder Gebietsmodifikation genie?en alle Staaten, deren Territorium im selben Planquadrat oder in einem angrenzenden Planquadrat wie das des Antragstellers liegt, Vetorecht. Zus?tzlich kann das Direktorium per Mehrheitsbeschluss Veto einlegen.
(2) Ein Veto muss nachvollziehbar und schl?ssig begr?ndet werden. Als Vetogrund gelten Inkompatibilit?ten in der Ausgestaltung des Antragstellers und Nicht-Information der Vetomacht; pers?nliche oder politisch motivierte Vetos sind unzul?ssig. ?ber die Stichhaltigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium per Mehrheitsbeschluss.
(3) Ein Veto ist nach Er?ffnung des Eintragungs- oder ?nderungsverfahrens innerhalb von 120 Stunden bei der CartA einzureichen.
(4) Wurde ein g?ltiges Veto eingelegt, wird das Verfahren unterbrochen, bis das Veto zur?ckgezogen wird.
(5) ?ndert ein Staat seine Ausgestaltung nach der Eintragung entscheidend, k?nnen alle Staaten, die bei der Eintragung ein Vetorecht besessen h?tten, Veto gegen diese Ausgestaltungs?nderung einlegen. In diesem Falle wird der entsprechende Staat nach einer Frist von 30 Tagen gel?scht, sollte die Ausgestaltungs?nderung nicht widerrufen oder passend abge?ndert worden sein.
? 19. L?schung.
(1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivit?t oder auf eigenen Wunsch gel?scht werden.
(2) Das Direktorium der CartA stellt die Inaktivit?t eines Staates fest, wenn in dessen Forum seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde.
(3) Eine L?schung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Staates.
(4) In beiden F?llen wird der entsprechende Staat nicht sofort gel?scht, sondern zun?chst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der L?schung von Seiten des betroffenen Staates widersprochen werden.
(5) Erfolgt nach Einlegung des Widerspruchs innerhalb von 90 Tagen eine erneute Feststellung der Inaktivit?t des gleichen Staates, wird dieser ohne Widerspruchsfrist von der Karte gel?scht.
ABSCHNITT VIII - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
? 20. Rechtsanspruchsabsage.
Jeder auf der Karte der CartA eingetragene Staat verzichtet darauf, Rechtsanspr?che auf aus seiner Eintragung resultierenden Umrisse oder K?stenlinien zu erheben.
? 21. Abstimmungsvorschriften.
(1) Entscheidungen im Rahmen der Charta werden, sofern nicht ausdr?cklich durch diese Grundordnung anders bestimmt, grunds?tzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gef?llt.
(2) Wahlen und Abstimmungen dauern grunds?tzlich 120 Stunden. Sie werden vorzeitig beendet, wenn eine unumst??liche Mehrheit aller Abstimmungsberechtigten erreicht ist.
? 22. ?nderungen.
Dieses Dokument kann auf Vorschlag des Kuratoriums mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder der Vollversammlung ge?ndert werden.
? 23. ?bergangsbestimmungen.
Im Rahmen eines Gr?ndungsvertrages kann zeitweise von den Bestimmungen dieser Grundordnung abgewichen werden. |
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__________________ Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
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26.09.2008 21:53 |
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