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Aussprache 2008/03/02 Gesetzentwurf Raklaskastatus |
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Ich er?ffne die Aussprache zu folgedem Gesetzentwurf. Welcher komischerweise keine ?berschrift hat und sehr formlos gehalten ist.
Zitat: |
?1 Die Raklaska ist eine autonome Wojwodschaft Wislaniens. Sollte diese Autonomie angetastet werden, hat die Raklaska das Recht sich nach einer Volksabstimmung von Wislanien abzuspalten.
?2 Die Raklaska regelt die Bereiche Polizei, Kultur, llokales Wirtschaftswesen, Bildung- und Schulwesen, Innere Verwaltung und Sport selbst. Au?en- und Verteidigungspoliitk verbleibt bei Wislanien.
?2 Die Amtsprachen in der Raklaska sind Raklaskisch und Wislanisch. Alle ?ffentlichen Bediensteren m?ssen zweisprachig sein.
?3 Die Raklaska hat das Recht per Gesetz eine eigene Hymne und eine eigene Flagge einzuf?hren.
?4 Die Raklaska hat das Recht per Gesetz eine eigene Staatsb?rgerschaft einzuf?hren, die die wislanische Staatsb?rgerschaft erg?nzt.
?5 Das Exekutive der Raklaska ist der Landeshauptmann. Er wird durch eine Direktwahl der B?rger der Raklaska gew?hlt. Der Landeshauptmann wird alle 6 Monate gew?hlt.
?6 Der Landeshauptmann bildet einen Ministerrat. Er benennt die Mitglieder. Der Seimas der Raklaska best?tigt den Ministerrat mit der absoluten Mehrheit.
?7 Der Seimas der Raklaska ist das Parlament der autonomen Republik. Er besteht als B?rgerversammlung aus allen B?rgern der Raklaska. Der Seimas beschlie?t die Gesetze, er best?tigt und w?hlt den Ministerrat ab.
?8 Die rechtssprechende Gewalt liegt beim Obersten Gericht der Raklaska. Das N?here regelt ein Gesetz.
?9 Der Schutz der Minderheiten ist in der Raklaska wohl gew?hrleistet. Jede Diskriminierung aufgrund von Nationalit?t, Geschlecht, Religion und Weltanschauung ist verboten. Minderheiten k?nnen sich als autonome K?rperschaften konstituieren, um ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
?10 Die Grundrechte der wislanischen Verfassung gelten in der Raklaska fort.
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Die Antragstellerin hat das Wort.
__________________ F?r Brot und Freiheit
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02.03.2008 21:35 |
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