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Herta Wieczorek
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Abstimmung | A-2007/07/004 | Konvention ?ber die V?lkerrechtssubjekte Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

 
    Konvention ?ber die V?lkerrechtssubjekte


    Konvention ?ber die V?lkerrechtssubjekte

    Pr?ambel
    Die hohen vertragsschlie?enden Parteien,

    EINGEDENK der Tatsache, dass zwischenmenschliche Beziehungen der verschiedensten Arten rechtlicher Regelungen zu ihrer Absicherung bed?rfen, und

    IN ANBETRACHT des ?berw?ltigenden Beitrages, den diese Regeln des Rechtes seit jeher zum Gedeihen der Menschheit leisteten,

    haben beschlossen die Beziehungen, die zwischen ihnen bestehen oder dereinst bestehen werden, auf eine gemeinsame rechtliche Grundlage zu stellen, auf dass der diplomatische Verkehr zwischen uns k?nftig nicht mehr durch die Willk?r menschlicher Launen, sondern durch die unbestechliche ?berparteilichkeit des Rechtes gesch?tzt werde,

    und schlie?en aus diesem Grunde die nachstehende ?bereinkunft, welche ein kommendes Recht der V?lker begr?nden soll:

    Art. 1: Allgemeines
    Diese Konvention hat das Ziel, allgemeinverbindliche Regeln f?r V?lkerrechtssubjekte aufzustellen.

    Art. 2: Definition eines V?lkerrechtssubjektes
    V?lkerrechtssubjekte sind K?rperschaften und Institutionen, welche Tr?ger von sich aus dem V?lkerrecht ergebenden Rechten und Pflichten sein k?nnen.

    Art. 3: Arten von V?lkerrechtssubjekte
    (1) Es existieren zwei Arten von V?lkerrechtssubjekten.
    (2) Dies sind nat?rliche V?lkerrechtssubjekte sowie abgeleitete V?lkerrechtssubjekte.

    Art. 4: Nat?rliche V?lkerrechtssubjekte
    (1) Ein nat?rliches V?lkerrechtssubjekt ist ein V?lkerrechtssubjekt, welche seine V?lkerrechtssubjektivit?t von sich aus besitzt und diese nicht von einem anderen V?lkerrechtssubjekt abgeleitet hat.
    (2) Nat?rliche V?lkerrechtssubjekte k?nnen staatlicher und nicht-staatlicher Natur sein.
    (3) Nat?rliche V?lkerrechtssubjekte staatlicher Natur sind Staaten im Sinne dieser Konvention.
    (4) Nat?rliche V?lkerrechtssubjekte nicht-staatlicher Natur sind K?rperschaften, welche gem?? der Tradition und in allgemeiner ?bung als V?lkerrechtssubjekte anerkannt sind, obwohl sie keine Staaten sind.

    Art. 5: Staaten
    (1) Staaten m?ssen die vier Bedingungen des Absatz 2 erf?llen, um als Staaten gem?? dieser Konvention und somit als V?lkerrechtssubjekte anerkannt zu werden.
    (2) Ein Staat muss
    1. ?ber ein Staatsgebiet verf?gen;
    2. ?ber ein Staatsvolk verf?gen;
    3. Staatsgewalt aus?ben k?nnen;
    4. mit anderen V?lkerrechtssubjekten in politischen Kontakt treten k?nnen;
    (3) ?ber ein Staatsgebiet gem?? Absatz 2 Nr. 1 verf?gt ein Staat, wenn er auf der offiziellen Karte einer anerkannten Kartenorganisation eingezeichnet ist. Hierbei ist es unerheblich, ob der Staat dauerhaft und endg?ltig eingezeichnet ist (Eintragung) oder nur ob er nur vor?bergehend eingezeichnet ist (Reservierung).
    (4) ?ber ein Staatsvolk gem?? Absatz 2 Nr. 2 verf?gt ein Staat, wenn er ?ber mindestens zwei registrierte Staatsb?rger verf?gt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Staatsb?rgerschaft vollwirksam oder in einer Vor- oder Vergabephase oder anderweitig eingeschr?nkt ist.
    (5) Staatsgewalt kann ein Staat aus?ben, wenn er ?ber mindestens eine verfasste Regierungsinstitution verf?gt, welche die Macht hat, bindende Entscheidungen f?r das Staatsgebiet und das Staatsvolk zu treffen und durchzusetzen.
    (6) Mit einem anderen V?lkerrechtssubjekt in politischen Kontakt treten kann jeder Staat, welcher grunds?tzlich in der Lage ist, mit anderen Staaten zu kommunizieren und v?lkerrechtliche Bindungen einzugehen.

    Art. 6: Nat?rliche V?lkerrechtssubjekte nicht-staatlicher Natur
    Nat?rliche V?lkerrechtssubjekte nicht-staatlicher Natur definieren sich dadurch, dass sie die Bedingungen nach Artikel 5 dieser Konvention nicht erf?llen, jedoch trotzdem ?ber die F?higkeit verf?gen, mit anderen V?lkerrechtssubjekten in politischen Kontakt treten zu k?nnen und diese F?higkeit anerkannt ist.

    Art. 7: Abgeleitete V?lkerrechtssubjekte (Internationale Organisationen)
    (1) Abgeleitete V?lkerrechtssubjekte (Internationale Organisationen) sind V?lkerrechtsubjekte, deren V?lkerrechtssubjektivit?t nicht von sich aus existiert sondern von anderen V?lkerrechtssubjekten ableitet, welche sie gegr?ndet haben, unbeschadet ob diese nat?rlicher oder abgeleiteter Natur sind.
    (2) Abgeleitete V?lkerrechtssubjekte ben?tigen einen v?lkerrechtlich verbindlichen Gr?ndungsakt, durch welchen sie geschaffen, mit einer internen Organisation ausgestattet, mit Aufgaben und Vollmachten versehen werden und mit V?lkerrechtssubjektivit?t ausgestattet werden.
    (3) Sofern die Vollmachten und Aufgaben des abgeleiteten V?lkerrechtssubjektes durch den Gr?ndungsakt begrenzt sind, so kann dieses abgeleitete V?lkerrechtssubjekt nur die v?lkerrechtlichen Rechte und Pflichten ?bernehmen, welche im Rahmen der Vollmacht und Aufgaben liegen.

    Art. 8: Bezeichnungen dieser Konvention
    Eine in dieser Konvention verwendete Bezeichnung erlangt keinerlei Verbindlichkeit f?r staatliches Handeln eines Staates, welcher die Bindungswirkung dieser Konvention f?r sich akzeptiert hat. Insbesondere ber?hrt die Einordnung als Staat im Sinne dieser Konvention nicht das Recht der Mitgliedsstaaten, abweichend selbstt?tig ?ber die Anerkennung von anderen Staaten zu entscheiden.

    Art. 9: Mitgliedschaft, In Kraft treten, ?nderung, K?ndigung, Verwahrer
    (1) Diese Konvention tritt eine Woche nach dem Tag in Kraft, an dem mindesten 10 nat?rliche V?lkerrechtssubjekte Mitglied dieser Konvention geworden sind. Der Verwahrer notifiziert dies den Mitgliedsstaaten.
    (2) Die Mitgliedschaft steht jeder Art von V?lkerrechtssubjekten frei. Mitglied dieser Konvention wird ein V?lkerrechtssubjekt, in dem es die Konvention ratifiziert und die Ratifizierungsurkunde beim Verwahrer hinterlegt.
    (3) Diese Konvention gilt unbegrenzt. Sie tritt au?er Kraft, wenn kein V?lkerrechtssubjekt mehr Mitglied dieser Konvention ist.
    (4) Diese Konvention kann nur durch Protokoll ge?ndert werden. Das Protokoll tritt f?r die Mitglieder, welche es ratifiziert haben, zu dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die Ratifizierungsurkunden von zwei Dritteln der Mitglieder der Konvention beim Verwahrer hinterlegt wurden. Der Verwahrer notifiziert das in Kraft treten den Mitgliedern, welche das Protokoll bereits ratifiziert haben. Auf Mitglieder, welche das Protokoll nicht ratifizieren, hat die ?nderung keine Auswirkung.
    (5) Zum Verwahrer wird die Regierung des Regiaru aranicu bestimmt. Sie ?bertr?gt die Verwahrung durch Notifizierung an die Mitglieder der Konvention auf eine internationale, multinationale Organisation, welche Mitglied dieser Konvention ist, sobald dies m?glich ist. Die Erkl?rung ?ndert Satz 1 dieses Absatzes und l?sst die S?tze 2 und 3 dieses Absatzes au?er Kraft treten.


Bitte stimmen Sie mit Mandatsangaben mit Tak, Nie oder Wstrzymano ab.

01.08.2007 21:34
Herta Wieczorek
Gast


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9x Tak

01.08.2007 21:35
Krzysztof Borodziej Krzysztof Borodziej ist männlich
Prezes Rady Ministr?w




Dabei seit: 29.05.2007
Beiträge: 2099

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17x Tak
Handlung:
?berlegt sich ob der Lubieski auch hier konsequent ist, weil er ja gegen jeden Antrag der Regierung stimmen wil ^^l

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Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)

01.08.2007 21:38 Krzysztof Borodziej ist offline Email an Krzysztof Borodziej senden Beiträge von Krzysztof Borodziej suchen Nehmen Sie Krzysztof Borodziej in Ihre Freundesliste auf
Ewa Grinberg Ewa Grinberg ist weiblich
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Dabei seit: 30.05.2007
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14x Tak

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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna

01.08.2007 22:40 Ewa Grinberg ist offline Email an Ewa Grinberg senden Beiträge von Ewa Grinberg suchen Nehmen Sie Ewa Grinberg in Ihre Freundesliste auf
Pawlak Pawlak ist männlich
Gosc (Besucher)




Dabei seit: 28.05.2007
Beiträge: 1004

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24x Tak

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Dr. Andrzej Pawlak

Moja Polska

01.08.2007 22:47 Pawlak ist offline Beiträge von Pawlak suchen Nehmen Sie Pawlak in Ihre Freundesliste auf Füge Pawlak in deine Contact-Liste ein
Krzysztof Kieslanski
Gosc (Besucher)




Dabei seit: 28.05.2007
Beiträge: 377

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19x Tak

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Krzystof Kieslanski

01.08.2007 23:31 Krzysztof Kieslanski ist offline Email an Krzysztof Kieslanski senden Beiträge von Krzysztof Kieslanski suchen Nehmen Sie Krzysztof Kieslanski in Ihre Freundesliste auf Füge Krzysztof Kieslanski in deine Contact-Liste ein
Jozef Lubieski Jozef Lubieski ist männlich
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Dabei seit: 28.05.2007
Beiträge: 677

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19 x Tak.

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Józef Lubieski [SPW]
Wiceprezes Rady Ministr?w
Minister spraw Wewnetrznych
Przewodniczacy od SPW

02.08.2007 07:51 Jozef Lubieski ist offline Email an Jozef Lubieski senden Homepage von Jozef Lubieski Beiträge von Jozef Lubieski suchen Nehmen Sie Jozef Lubieski in Ihre Freundesliste auf Füge Jozef Lubieski in deine Contact-Liste ein
Pawlak Pawlak ist männlich
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Dabei seit: 28.05.2007
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Zitat:
Original von Jozef Lubieski
19 x Tak.


Konsequent!

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Dr. Andrzej Pawlak

Moja Polska

02.08.2007 10:58 Pawlak ist offline Beiträge von Pawlak suchen Nehmen Sie Pawlak in Ihre Freundesliste auf Füge Pawlak in deine Contact-Liste ein
Ewa Grinberg Ewa Grinberg ist weiblich
Gosc (Besucher)




Dabei seit: 30.05.2007
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Wann hat man Sie eigentlich aus dem Kindergarten entlassen? Da, ein Sandf?rmchen.

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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna

02.08.2007 14:45 Ewa Grinberg ist offline Email an Ewa Grinberg senden Beiträge von Ewa Grinberg suchen Nehmen Sie Ewa Grinberg in Ihre Freundesliste auf
Krzysztof Borodziej Krzysztof Borodziej ist männlich
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Beiträge: 2099

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Handlung:
Stellt kommentarlos ein Tonband auf den Tisch vor seinem Abgeordnetensitz und stellt es auf Dauerwiedergabe:

Zitat:
Originalaussage von Jozef Lubieski
Sie erwarten nicht ernsthaft, dass ich mich mit den Antr?gen dieser nationalistisch-rassitischen Regierung ?u?ere? ich werde stets mit Nein stimmen , diese Partizipation muss Ihnen gen?gen!

__________________
Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Krzysztof Borodziej am 02.08.2007 17:34.

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Herta Wieczorek
Gast


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Pani Grinberg, Pan Pawlak und Pan Borodziej,
ich muss ihnen einen Ordnungsruf aussprechen. Diese Debatte dient lediglich der Abstimmung.

02.08.2007 19:31
Jozef Lubieski Jozef Lubieski ist männlich
Obywatel (Bürger)




Dabei seit: 28.05.2007
Beiträge: 677

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Grinst in sich hinein und freut sich, dass die "Regierung" endlich mal Aktivit?t zeigt.

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Józef Lubieski [SPW]
Wiceprezes Rady Ministr?w
Minister spraw Wewnetrznych
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02.08.2007 19:46 Jozef Lubieski ist offline Email an Jozef Lubieski senden Homepage von Jozef Lubieski Beiträge von Jozef Lubieski suchen Nehmen Sie Jozef Lubieski in Ihre Freundesliste auf Füge Jozef Lubieski in deine Contact-Liste ein
Herta Wieczorek
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Die Abstimmung wird geschlo?en. Der Antrag wurde angenommen.

05.08.2007 14:10
 
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