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Rzeczpospolita Wislania » ?ffentlichkeit » Obszar dla Ambasady » [Kaysteran] Ankunft des Au?enministers » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Goran Mijic
Gosc (Besucher)




Dabei seit: 10.02.2008
Beiträge: 5

[Kaysteran] Ankunft des Au?enministers Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Der Privatjet des Au?enministers landet auf dem Flughafen von Manuri und rollt an die ihm angewiesene Position.


__________________
Goran Mijic,

Außenminister,
Verteidigungsminister,
Mitglied des Dom Republikske,
Delegierter beim Rat der Nationen.

24.02.2008 14:31 Goran Mijic ist offline Email an Goran Mijic senden Beiträge von Goran Mijic suchen Nehmen Sie Goran Mijic in Ihre Freundesliste auf
Kamil Opas Kamil Opas ist männlich
Obywatel (Bürger)




Dabei seit: 15.10.2007
Beiträge: 201

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Prezes und Au?enminister Opas steht bereit, um Au?enminister Mijic zu empfangen.

__________________
Kamil Opas
Prezes a.D.

24.02.2008 14:51 Kamil Opas ist offline Email an Kamil Opas senden Beiträge von Kamil Opas suchen Nehmen Sie Kamil Opas in Ihre Freundesliste auf
Goran Mijic
Gosc (Besucher)




Dabei seit: 10.02.2008
Beiträge: 5

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Hallo.

Die Republikska Kajsternij ist daran interessiert diplomatische Beziehungen mit Ihnen aufzunehmen.
Im Mittelpunkt sollte zuerst ein Friedens- und Kooperationsvertrag zwischen den beiden Nationen stehen. Ich habe bereits ein standatisiertes Vertragswerk ausgearbeitet.
Des Weiteren sollten wir eine Kaysteranische Botschaft in Wislanien er?ffnen.


Mit freundlichem Gru?,

Goran Mijic.


Edit: K?nnten wir das Gespr?ch in ein gesondertes Forum kopieren?
Z.B. in die Botschaft Kaysterans, wenn daf?r ein Thread ge?ffnet werden k?nnte?

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Goran Mijic,

Außenminister,
Verteidigungsminister,
Mitglied des Dom Republikske,
Delegierter beim Rat der Nationen.

24.02.2008 16:42 Goran Mijic ist offline Email an Goran Mijic senden Beiträge von Goran Mijic suchen Nehmen Sie Goran Mijic in Ihre Freundesliste auf
Goran Mijic
Gosc (Besucher)




Dabei seit: 10.02.2008
Beiträge: 5

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Bevor die Verhandlungen abbrechen, stelle ich den Vertrag dann hier einmal vor. Bitte um Aussprache von Ihrer Seite, ob das Vertragswerk durchzusetzen ist.

Zitat:
Friedens- und Kooperationsvertrag
zwischen der Republikska Kajsteranij und der Rzeczpospolita Wislania
vom xxx

Die Republikska Kajsteranij und die Rzeczpospolita Wislania streben eine friedliche Zusammenarbeit an, zum Wohle ihrer Völker, zur Förderung des gemeinsamen Verständnisses und des Wunsches zu einer freundschaftlichen Kooperation ihrer Staaten. Zu diesem Zweck - und um die gegenseitigen Beziehungen näher zu regeln und den Aufbau diplomatischer Beziehungen zu gewährleisten - sind sie über die folgenden Bestimmungen übereingekommen:


§ 1
Die unterzeichnenden Staaten streben eine friedliche Beziehung gegenüber dem Vertragspartner an.

§ 2
Die unterzeichnenden Staaten erkennen sich gegenseitig als souverän an. Sie erkennen das Territorium des Vertragspartners als dessen Hoheitsgebiet an und werden dessen Grenzen respektieren.

§ 3
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, jedwede Androhung oder Anwendung von militärischer Gewalt gegen den Vertragspartner zu unterlassen.

§ 4
(1) Die unterzeichnenden Staaten vereinbaren regelmäßig stattfindende Konsultationen und Informationsaustausch auf Regierungsebene über außen- und sicherheitspolitische Fragen.
(2) Die unterzeichnenden Staaten werden in den internationalen Organisationen und auf den internationalen Konferenzen, denen beide Staaten beiwohnen, eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

§ 5
(1) Die unterzeichnenden Staaten verzichten darauf, geheimdienstliche Aktivitäten auf dem Gebiet des Vertragspartners durchzuführen, die über das Sammeln von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehen.
(2) Die unterzeichnenden Staaten vereinbaren, bei Bedarf in den Bereichen der militärischen und nachrichtendienstlichen Aufklärung zu kooperieren.

§ 6
Die unterzeichnenden Staaten nehmen untereinander diplomatische Beziehungen auf. Soweit möglich, werden Botschafter ausgetauscht. Die Botschafter besitzen die im internationalen Verkehr übliche Immunität. Dem Botschaftsbetrieb wird ein angemessenes Gelände zur Verfügung gestellt, das für die Dauer dieses Vertrages als Staatsgebiet des Botschaftsstaates angesehen wird und in dessen Grenzen das Recht des Botschaftsstaates Geltung findet.

§ 7
Bürger der unterzeichnenden Staaten haben das Recht, vor einem Strafverfahren im anderen Staate mindestens 3 Tage vor Beginn der Verhandlung einen Vertreter ihres Heimatstaates zu kontaktieren und eine Person ihrer Wahl mit der Rechtsverteidigung zu beauftragen.

§ 8
(1) Für die Einreise der Bürger der unterzeichnenden Staaten gelten keine Visa-Bestimmungen.
(2) Personenkontrollen an der Grenze sowie im Staatsgebiet sind weiterhin zulässig.

§ 9
Die unterzeichnenden Staaten erlauben Angehörigen der jeweils anderen Partei in ihrem Land nach dem dort geltendem Recht wirtschaftlich tätig zu werden.

§ 10
Dieser Vertrag wird gemäß den landesspezifischen Bestimmungen der unterzeichnenden Staaten ratifiziert. Er tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

§ 11
Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung beider unterzeichnenden Staaten durchgeführt werden.

§ 12
Dieser Vertrag kann durch eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner einseitig aufgelöst werden. Es besteht eine Kündigungsfrist von 28 Tagen.

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Goran Mijic,

Außenminister,
Verteidigungsminister,
Mitglied des Dom Republikske,
Delegierter beim Rat der Nationen.

02.03.2008 10:28 Goran Mijic ist offline Email an Goran Mijic senden Beiträge von Goran Mijic suchen Nehmen Sie Goran Mijic in Ihre Freundesliste auf
 
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