Zitat: |
Satzung der SPW
Artikel I: Grunds?tzliches
1. Die Partei tr?gt den Namen "Socjaldemokratyczny Partia Wislanski", abgek?rzt: "SPW". Sie ist eine Partei wislanischen Rechts.
2. Der Hauptsitz der Partei liegt in Bral?w.
3. Die Partei tr?gt zur politischen Willensbildung bei.
Artikel II: Mitgliedschaft
1. Jeder wislanische Staatsb?rger kann die Mitgliedschaft in der Partei beantragen.
2. Um die Mitgliedschaft zu erlangen bedarf es einer einfachen Mehrheit des Parteirates.
3. Mitgliedschaftsbeitr?ge werden nicht erhoben.
4. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn dies zumindest drei Viertel der Mitglieder auf begr?ndeten Vorschlag des Pr?sidiums in einer Abstimmung bestimmen.
Artikel III: Die Parteiorgane
1. Die Partei besteht aus dem Pr?sidium und dem Parteirat.
2. Das Pr?sidium besteht aus dem Przewodniczacy und dem Sekretarz Generalny. Die Pr?sidiumsmitglieder werden einzeln vom Parteirat mit einfacher Mehrheit auf vier Monate gew?hlt. Das gesamte Pr?sidium kann nach Beschluss von mindestens drei Vierteln des Parteirats abesetzt werden. In diesem Falle ist ein neues Pr?sidium zu w?hlen.
2.1. Der Przewodniczacy repr?sentiert die Partei nach au?en.
2.2. Der Sekretarz Generalny vertritt den Przewodniczacy bei dessen Abwesenheit und leitet den Parteirat.
2.3. Stellvertretend hat der Przewodniczacy bei Vakanz die Aufgaben des Sekretarz Generalny zu ?bernehmen.
3. Der Parteirat ist das h?chste beschlussfassende Organ der Partei. Alle ordentlichen Mitglieder geh?ren ihm an.
Artikel IV: Schlussbestimmungen
1. Die Satzung tritt mit ihrer Verk?ndung ist Kraft.
2. Die Satzung kann durch den Parteirat mit Mehrheit von mindestens zwei Dritteln ge?ndert werden. |
|
__________________ Dr. iur. Aleksander Borowski
Asylant in Severanien
Prezydent Wislanski a.D.
Przewodniczacy od SPW a.D.
[Infos ?ber mich]
|