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Ewa Grinberg Ewa Grinberg ist weiblich
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Satztung der Platforma Demokratyczna Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Satzung der PD

?1. Grundsatz
Die Platforma Demokratyczna, im folgenden PD genannt, bekennt sich zur wislanischen Verfassung und zur Grundordnung der demokratischen Gesellschaft.

?2. Hauptsitz und Wirkungsgebiet
Die PD hat ihren Hauptsitz in Bralow, Wislanien. Sie handelt nur auf dem Rechtsgebiet der Republik Wislanien.

?3. Mitgliedschaft

(1) Jeder Staatsb?rger der Republik Wislanien kann Mitglied der PD werden.
(2) Bei Zweifeln am Antragssteller f?r die Mitgliedschaft kann der Vorstand mehrheitlich beschlie?en, die Basiskonferenz ?ber die Mitgliedschaft entscheiden zu lassen. Die einfache Mehrheit entscheidet.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausb?rgerung oder Austritt nach ?3(4).
(3) Auf Initiative von Basiskonferenz oder des Vorstandes kann in einer Abstimmung der Basiskonferenz ?ber den Ausschluss von Parteimitgliedern entschieden werden. Dies soll erfolgen, wenn sich ein Mitglied deutlich gegen die Wirkungsziele der Partei stellt oder in seinem Handeln gegen die Partei arbeitet.

?4. Basiskonferenz
(1) Die Basiskonferenz ist das beschlussfassende Organ der PD.
(2) Jedes Mitglied der PD ist Teil der Basiskonferenz und besitzt Initiativ- und Stimmrecht.
(3) Die Basiskonferenz tagt st?ndig und nicht?ffentlich.
(4) Die Basiskonferenz kann beschlie?en, Teile der Sitzungen in der ?ffentlichkeit durchzuf?hren.
(5) Beschl?sse werden durch Abstimmung gefasst, die einfach Mehrheit der Basiskonferenz entscheidet, sofern diese nicht 40% der Abstimmenden unterschreitet.

?5. Vorstand
(1) Die Basiskonferenz w?hlt alle vier Monate den Vorstand der PD.
(2) Der Vorstand der PD setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und einer Anzahl an stellvertretenden Vorsitzenden, die durch die Mitgliederzahl geregelt wird.
(3) Verf?gt die PD ?ber weniger als 4 Mitglieder, wird kein stellvertretender Vorsitzender gew?hlt. Verf?gt sich ?ber mehr als 4 aber weniger als 8 Mitgliedern, wird ein Stellvertreter gew?hlt. Verf?gt die PD ?ber mehr als 8 Mitglieder, werden zwei Stellvertreter gew?hlt.
(4) Die Abstimmung muss geheim erfolgen und f?nf Tage andauern. F?r jedes Amt muss in einzelner Abstimmung entschieden werden, entscheidend ist die absolute Mehrheit.
(5) Der Vorstand der PD kann mit Begr?ndung jederzeit von der Basiskonferenz bei absoluter Mehrheit abgew?hlt werden. Einzelne Vorstandsmitglieder k?nnen nicht abgew?hlt werden.
(6) Die Aufgabe des Vorstandes ist es, die PD und ihre Zielsetzungen nach au?en hin angemessen zu vertreten.

?6. Fraktion
(1) Verf?gt die PD ?ber mehr als zehn Abgeordnete im Sejm, so ist ein Fraktionsvorsitzender zu w?hlen.
(2) Der Fraktionsvorsitzende wird von den Mitgliedern der Fraktion mit absoluter Mehrheit gew?hlt.

?7. Aufl?sung
(1) Auf Antrag von mindestens 50% der PD-Mitgliedern kann ein Parteiaufl?sungsverfahren eingeleitet werden.
(2) Das Verfahren umfasst eine mindestens siebent?gige und h?chsten vierzehnt?gige Diskussion ?ber die Parteiaufl?sung.
(3) Nach der Diskussion wird geheim ?ber die Parteiaufl?sung abgestimmt. Die PD gilt als aufgel?st, wenn sich mindestens 75% der Mitglieder f?r die Aufl?sung aussprechen.
(4) Der Vorsitzende hat diese Bescheidung zu ver?ffentlichen.

?8. Schlussbestimmungen
(1) Diese Satzung kann mit absoluter Mehrheit der Basiskonferenz ge?ndert werden.

09.12.2007 18:09 Ewa Grinberg ist offline Email an Ewa Grinberg senden Beiträge von Ewa Grinberg suchen Nehmen Sie Ewa Grinberg in Ihre Freundesliste auf
 
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