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Pan Marszalek Sejmu,
meine Intention beim Stellen dieses Antrages war es, einen Misstand zu beheben, der in unserer Verfassung existiert. Denn eine Frage l?sst die Verfassung unbeantwortet: Wer darf eigentlich die Kompetenzen des Prezydent aus?ben, wenn dieser pl?tzlich amtsunf?hig wird, verstirbt oder sonstiges passiert. Unser Prezydent hat kraft Verfassung und Gesetz eine gute F?lle an Kompetenzen und es w?re fatal, wenn dieses Amt f?r l?ngere Zeit vakant f?llt. Wir w?ren faktisch handlungsunf?hig.
Ich denke also und da wird mir jeder zustimmen, das wir eine Regelung brauchen, die bestimmt, wer bei Amtsvakanz oder Unf?higkeit des Prezydent die Kompetenzen wahrnehmen kann.
Nur, wer soll es machen? Der Premier? Der Sejm-Marshall? Ein vom Sejm gew?hlter Prezydent auf Zeit?
Ich w?rde mich hierbei um eine offene Diskussion freuen.
__________________ Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
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12.10.2007 16:59 |
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