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Original von Ivanka Jankovic
Die wislanische Regierung hat kein Recht dazu. Das Botschaftsgel?nde ist de iure severanisches Staatsgebiet. |
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Kennen Sie unsere Gesetze, Pani Jankovic? Dann will ich Ihnen mal einen kleinen Auszug unseres Diplomatiegesetzes g?nnen:
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?7: Ausweisung von Botschaftern
(1) Der Prezydent kann Botschafter fremder Nationen nach Zustimmung des Ministerrates unter Angabe von Gr?nden ausweisen und ihre Akkreditierung widerrufen.
(2) Die Ausweisung ist dem Botschafter sowie seiner Regierung mindestens 24 Stunden vor ihrem Vollzug schriftlich mitzuteilen.
(3) Mit der Ausweisung des Botschafters verliert das Botschaftsgel?nde seinen exterritorialen Status. Der Ministerrat hat f?r den unbeschadeten Abtransport s?mtlicher Akten der Botschaft und sonstiger, durch den Botschafter mitgebrachter Utensilien durch die Regierung des ausgewiesenen Botschafters zu garantieren. |
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Da bleibt nur zu fragen, gehen Sie freiwilig oder m?ssen wir erst mit der vollen Gewalt von Absatz 1 kommen?
__________________ Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
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