Informationen zum Obersten Gerichtshof |
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Sad Najwyzszy
Oberster Richter Tadeusz Godlewski
Informationen zum Obersten Gerichtshof
Allgemeines zum Gericht
Der Oberste Gerichtshof entscheidet gem?? Art. 23 der Verfassung ?ber alle Streitigkeiten und Rechtsfragen in der Republik Wislanien. Dem Obersten Gerichtshof steht der Oberste Richter vor, der vom Volk in freier, gleicher und geheimer, allgemeiner Wahl gew?hlt wird. Seine Amtsdauer betr?gt 6 Monate. Gegenw?rtiger Oberster Richter der Republik ist Tadeusz Godlewski. Seine Amtszeit endet am 12. Febauer 2008.
Klagen vor dem Obersten Gerichtshof
Grunds?tzlich ist jede Klage vor dem Obersten Gerichtshof zul?ssig. Der Oberste Gerichtshof verhandelt in Strafsachen, Zivilsachen und auch in staatsrechtlichen Streitf?llen (Verwaltungsklagen, Verfassungsbeschwerden, Organklagen). Die Klagen vor dem Obersten Gerichtshof ist kostenfrei.
1. Verfassungsbeschwerden
Die Verfassungsbeschwerde ist ein au?erordentlicher Rechtsbehelf, mit dem ein B?rger vor dem Verfassungsgericht eine Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechten durch Akte der Staatsgewalt geltend machen kann.
Antragsberechtigt: Jede nat?rliche und juristische Person, die Staatsb?rger der Republik - u.U. auch ausl?ndische nat?rliche und juristische Personen, sofern das betreffende Recht ein Jedermannsrecht ist. Die Selbstbetroffenheit ist nicht zwingend erforderlich.
2. Organstreitverfahren
Organstreitigkeiten sind verfassungsrechtliche Streitigkeiten ?ber den Umfang der Rechte und Pflichten oberster Verfassungsorgane oder ihrer Mitglieder. Bei einem Organstreit handelt es sich um die Frage der Rechtm??igkeit von Ma?nahmen, die organisatorische Wirkungen zwischen Verfassungsorganen oder auch nur ihren Mitgliedern betreffen.
Antragsberechtigt: Alle in der Verfassung genannten Organe oder Teile dieser.
3. Verwaltungsklagen
Das Verwaltungsgericht ist, vereinfacht ausgedr?ckt, zust?ndig, wenn Entscheidungen von Beh?rden aufgehoben werden sollen oder Beh?rden zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen. Z.B. Ist das Verwaltungsgericht zust?ndig, wenn ein Antrag auf Staatsb?rgerschaft nicht erteilt wird.
Antragsberechtigt: Grunds?tzlich Jedermann. Eine angemessene Pr?fung der Betroffenheit beh?lt sich das Gericht vor.
4. Vorl?ufiger Rechtsschutz
Unter Vorl?ufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man die M?glichkeit, subjektive Rechte bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren wirksam zu sch?tzen. Die Anrufung eines Gerichts im Hauptsacheverfahren ist f?r einen wirksamen Rechtsschutz nicht ausreichend, wenn wegen der Dauer der Verfahren zu besorgen ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das streitige Recht endg?ltig verk?rzt werde oder die Rechtsverletzung fortgesetzt werde.
Antragsberechtigt: Grunds?tzliche Jedermann. Eine angemessene Pr?fung der Betroffenheit beh?lt sich das Gericht vor.
4. Strafverfahren
Die Strafgerichtsbarkeit ist eine streitige Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafsachen. Sie wird durch Strafgerichte erf?llt.
Antragsberechtigt: In Ermanglung eines Staatsanwalts l?sst das Gericht auch privat Klagen im Strafgericht zu. Prinzipiell werden die Klagen aber durch die Prokuratur erhoben. Die Republik Wislanien besitzt kein Strafgesetzbuch die Durchsetzung des Rechts im Falle einer strafrechtliche Verletzung ist u.U. auch ohne ein Strafrechtskatalog m?glich.
Antragsberechtigt: Die Prokuratur in ausnahmen auch jedermann.
5. Zivilverfahren
Das Zivilgericht ist f?r B?rgerliche Rechtsstreitigkeiten zust?ndig.
Antragsberechtigt: Grunds?tzlich Jedermann.
Hinweis zur Einreichung einer Klage
Schildern Sie den Sachverhalt. Die rechtliche Bewertung nimmt das Gericht vor. Die Klagen sind in schriftlicher Form dem Obersten Richter per PN zu zustellen.
Formulieren Sie einen Antrag, der genau angibt was Sie vom Gericht erwarten.

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__________________ serdecznie pozdrawia
Tadeusz Godlewski
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Tadeusz Godlewski am 13.08.2007 00:04.
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