Herta Wieczorek
Gast
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Aussprache 2007/08/004 | ?nderung der Verfassung |
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Antrag zur ?nderung der Verfassung
Artikel 21 - Der Prezydent
(1) Der Prezydent ist das Staatsoberhaupt der Republik Wislanien.
(2) Von ihm werden alle beschlo?enden Gesetze durch Unterschrift ratifiziert. Er kann ausserdem bei Moral- oder Verfassungsverletzungen ein Veto einlegen. Dies kann der Sejm bei 3/4-Mehrheit f?r nichtig erkl?ren.
(3) Der Prezydent vertritt die Republik Wislanien v?lkerrechtlich im Ausland und schlie?t im Namen der Republik Vertr?ge, welche die Zustimmung des Sejm bed?rfen.
(4) Er vergibt die zivilen und milit?rischen ?mter und verleiht Ehrungen und Auszeichnungen. Er vereidigt Abgeordneten, den Ministerrat, das Gericht und sonstige Staatsbedienstete.
(5) Er ?bt den Oberbefehl ?ber die Armia wislanski aus und ?bt das Begnadigungs- und Amnesierecht aus.
(6) Der Prezydent verf?gt ?ber das Recht im Falle der Instabilheit der Republik und dann, wenn die Ordnung nicht gew?hrleistet ist ?ber ein Notverordnungsrecht.
(7) Der Prezydent wird alle vier Monate parallel zum Sejm in freier, gleicher, geheimer und allgemeiner Wahl von allen wahlberechtigen B?rgern gew?hlt. Der Marschall des Sejm ernennt ihn nach der Wahl. Der Prezydent darf nicht Mitglied des Ministerrates, des Sejm oder der Judikative sein.
( Der Kandidat, der die absolute Mehrheit auf sich vereinen kann, ist der neue Prezydent. Erreicht keiner der Kandidaten diese Mehrheit m?ssen Stichwahlen zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen durchgef?hrt werden.
(9) Der Pr?sident der Republik tritt das Amt an, nachdem er vor dem Sejm den folgenden Eid geleistet hat:
"Gem?? dem Willen des Volkes trete ich das Amt des Pr?sidenten der Republik Wislaniens an und schw?re feierlich, da? ich den Bestimmungen der Verfassung treu bleiben, die W?rde des Volkes, die Unabh?ngigkeit und die Sicherheit des Staates unbeugsam wahren werde und da? das Wohl des Vaterlandes und das Wohlergehen der Staatsb?rger mir immer die h?chste Pflicht werden."
Der Eid kann auch unter Hinzuf?gung des Satzes: "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
(10) Vor Ablauf der Frist kann der Prezydent auf Antrag des Sejm durch Volksabstimmung abgesetzt werden. Der Beschlu? des Sejm erfordert Zweidrittelmehrheit. Durch den Beschlu? ist der Prezydent an der ferneren Aus?bung des Amtes verhindert. Die Ablehnung der Absetzung durch die Volksabstimmung gilt als neue Wahl und hat die Aufl?sung des Sejm zur Folge.
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Pan Pawlak, Sie haben das Wort.
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02.08.2007 20:36 |
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Herta Wieczorek
Gast
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02.08.2007 20:39 |
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