Rzeczpospolita Wislania (http://www.wislania.mn-web.net/wbblite/index.php)
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-------- Konstituierende Sitzung des II. Sejms (http://www.wislania.mn-web.net/wbblite/threadid.php?threadid=306)
Pani Marszalek Sejmu,
das einzige was mir einfallen w?rde, w?re ein Verbot alkoholische Nahrungsmittel und Getr?nke mit in den Sejm zu bringen und zu konsumieren. Aber das w?re wohl zu sehr eine Lex ZPR.
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Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
Pan Zastepca,
dann folgender Vorschlag: Neuer 2. Satz in ? 10 I: "Der Konsum von alkoholischen und berauschenden Getr?nken und Nahrungsmitteln innerhalb des Geb?udes des Sejm ist untersagt."
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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna
Zitat:
Original von Ewa Grinberg
Pan Zastepca,
dann folgender Vorschlag: Neuer 2. Satz in ? 10 I: "Der Konsum von alkoholischen und berauschenden Getr?nken und Nahrungsmitteln innerhalb des Geb?udes des Sejm ist untersagt."
Pani Marszalek Sejmu,
einverstanden, von meiner Seite aus.
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Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
Die ZPR spricht sich gegen diese Vergewaltigung unserer individuellen Freiheit auf Genu? von alkoholischen G?tern aus. Eine Gesch?ftsordnung an sich ist hoch unsinnig, da die Unterdr?ckung der Unterdr?ckten, wie auch die Bevormundung der Bevormundeten durch eine solche weiterhin gef?rdert wird. Unser Leben k?nnt ihr uns nehmen, unsere Ehre auch, aber ihr werdet uns hier nur sehr selten n?chtern antreffen.
Gegen Recht und Ordnung! Gegen Antialkoholfaschismus in der/dem Sejm! 
fl?stert
Dann nehmen wir eben ein paar mehr "Wasserflaschen" mit.
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Pan Zastepca Anderbr?ggen,
Ihr Einwand wird zur Kenntnis genommen.
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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna
Ich w?rde ?brigens noch Ordnungsstrafen, bis Hausverbot, bei wiederholtem Missachten der Regelung vorschlagen. Und wenn eine Alkoholfahne zu uns r?berweht, fliegt das auf.
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Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
Pan Borodziej,
dies ist bereits in ? 10 IV geregelt.
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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna
Pani Marszalek Sejmu,
ich bitte um Verzeihung, diesen Absatz hatte ich ?bersehen.
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Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
Fr?ulein Marsza.....ach, sehen Se, ich krieg das nicht hin. Kann ich das ganze nich auch so sagen, wie ichs immer tu? Sejmchef oder Sejmmarshal, geht das knurre?
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Pan Zastepca Anderbr?ggen,
bei etwaigen Sprachfehlern empfehle ich Ihnen den Besuch eines Sprachtherapeuten.
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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna
Pani Marszalek Sejmu,
Sie gestatten?
Handlung:
Geht zum Sitz von Konstantyn Anderbr?ggen und knallt ihm folgenden Ausschnitt der Gesch?ftsordnung auf den Tisch
Zitat:
?11 - Umgangsformen
1) Die Abgeordneten richten ihre Reden stets an den Marschall, der als ?Pan Marszalek Sejmu? bzw. ?Pani Marszalek Sejmu? zu titulieren ist. Hat eder Prezydent die Sitzungsleitung inne, so wird dieser mit dem Titel "Pan Prezydent" angeredet.
2) Der Person, welche die Sitzungsleitung inne hat, ist es gestattet, sich in amtlicher Funktion als Sitzungsleiter in direkter Anrede an die Abgeordneten zu wenden. Beteiligt sich der Marschall an Aussprachen in seiner Funktion als Abgeordneter, so spricht er den Stellvertrentenden Marschall mit "Pan Zastepca" an.
3) ?ber die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Marschall. Der Marschall ahndet Verst??e mit den in ? 10/4 vorgesehenen Sanktionsma?nahmen.
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Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
Da war ick schon, der sacht, ick bin hoffnungslos.
Handlung:
Anderbr?ggens Nachbarn klopfen ihm auf die Schulter.
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Zitat:
Hat eder Prezydent
Eder? Oder jeder? Gibts mehrere? Wasn nu?
Den Passus hab ich schon mitgekriecht, bin ja wohl nich pl?rre, ging nur drum, da? das kein normaler Mensch richtig ortographiern kann. 
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Sobald die GO neuerlich in Kraft gesetzt worden ist, werden Verst??e gegen diese gem?? den Bestimmungen der GO geahndet.
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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna
Ach nee, is nich wahr.
Handlung:
Uiuiui von links
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Pani Marszalek Sejmu,
Zitat:
Original von Konstantyn Anderbr?ggenda? das kein normaler Mensch richtig ortographiern kann.

Kann es sein, das Pan Anderbr?ggen des Wislanischen nicht m?chtig ist? Oder wieso behauptet er, das er ein Wort, was ganz gew?hnliches wislanisch ist, nicht richtig aussprechen zu k?nnen?
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Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
Pani Marszalek Sejmu,
da sich Vertreter beider gro?en Fraktionen des Sejms bereits f?r die Annahme der alten Gesch?ftsordnung mit der von Ihnen gemachten ?nderung ausgesprochen haben, bitte ich darum, m?glichst rasch eine Abstimmung in die Wege zu leiten, um dem Treiben der Anarchisten endlich ein Ende zu bereiten.
Handlung:
Wirft einen ver?chtlichen Blick auf die ZPR-Fraktion und ist froh, von ihr wenigstens durch einen zwei Meter breiten Gang getrennt zu sein.
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Konrad Korzeniowski
Nun, wenn das gew?nscht ist, werde ich bereits morgen Vormittag die Abstimmung einleiten.
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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna
Antrag an das Prezydium Sejmu
Pani Marszalek Sejmu,
angesichts der Umst?nde und eingedenk der Tatsache, dass sich dieser Sejm bis zur Stunde noch keine Gesch?ftsordnung gegeben hat, m?chte ich einen dringlichen Antrag an das Pr?sidium bereits an dieser Stelle stellen. Nach endg?ltiger Konstituierung des Sejms m?ge er zur Archivierung an die daf?r vorgesehene Stelle transferiert werden.
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Der Abgeordnete Konrad Korzeniowski beantragt anl?sslich des Todes des Leiters der Wislanischen Armee, Obergeneral Stanislaw Branski, die Anordnung einer Trauerbeflaggung bis einschlie?lich 30. August 2007, dem f?r die Beerdigung angesetzten Termin. Obergeneral Branski war ?ber Jahre hinweg eine f?hrende Pers?nlichkeit unserer Armee und vertrat sie w?rdevoll im In- und Ausland. Die Republik ist ihm diesen Dienst schuldig.
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Konrad Korzeniowski
Pan Korzeniowski,
Ihr Antrag ist eingegangen und wird umgehend behandelt.
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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna
Verehrte Kollegen Abgeordnete,
ich bitte Sie nun zur Abstimmung ?ber die Gesch?ftsordnung zu schreiten. Eingef?gt wurde wie besprochen der 2 Satz in ? 10 I. Ebenso wurden alle Rechtschreibfehler aus der alten Gesch?ftsordnung beseitigt.
Zitat:
Gesch?ftsordnung des Sejm
Abschnitt I ? Allgemeines
?1 - Konstituierung
1) Die konstituierende Sitzung wird vom Marschall der vergangenen Legislaturperiode des Sejm eingeleitet und geleitet, bis der Marschall des Sejm gew?hlt wurde.
3) Die Konstituierung hat aus den folgenden Schritten zu bestehen:
1. Als erstes haben alle Abgeordneten die Annahme ihres Mandates zu bekunden.
2. Die Abgeordneten haben formell ?ber die Gesch?ftsordnung abzustimmen, gegebenenfalls k?nnen ?nderungen beschlossen werden.
2. Nach der Feststellung ist die Wahl zum Marschall des Sejm einzuleiten, wof?r der Marschall der vergangenen Legislaturperiode des Sejm Vorschl?ge und Kandidaturen entgegen nimmt. Im Anschluss daran wird die Wahl des Marschalls durchgef?hrt. Steht ein Marschall fest, so ?bergibt der Marschall der vergangenen Legislaturperiode des Sejm ihm die Sitzungsleitung.
Mit Wahl des Marschalls ist die Konstituierung abgeschlossen.
Abschnitt II ? Marschall und Abgeordnete
?2 - Wahl des Marschalls des Sejm
1) Die Abgeordneten w?hlen den Marschall f?r die Dauer der Legislaturperiode.
2) Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so findet zwischen den beiden Anw?rtern mit den h?chsten Stimmenanteilen ein weiterer Wahlgang statt. Der Kandidat, welcher die Mehrheit der Stimmen erhalten hat, ist zum Marschall gew?hlt.
3) Der Kandidat mit den zweit meisten Stimmen gilt als Stellvertreter. Gab es keinen weiteren Kandidaten, so ist das ?lteste Mitglied des Sejm der Stellvertreter.
?3 ? Amtsenthebung und Neuwahl des Marschalls
1) Scheidet der Marschall vorzeitig aus dem Amt oder bleibt er mehr als sieben Tage seinem Amt unentschuldigt fern, findet eine Neuwahl nach den oben genannten Bestimmungen f?r die restliche Legislaturperiode statt.
2) Ebenso findet eine Neuwahl des Marschalls statt, wenn es die Mehrheit der Mitglieder des Sejms in einer formellen Abstimmung verlangt.
3) Neuwahlen werden vom Prezydent nach den Bestimmungen des Art. 2 durchgef?hrt.
?4 ? Aufgaben des Marschalls
1) Der Marschall sorgt f?r die Einhaltung dieser Gesch?ftsordnungsakte und den reibungslosen Ablauf der T?tigkeit des Sejm.
2) Der Marschall ?bt das Hausrecht in den R?umen des Sejm aus und ist gem?? den Vorgaben dieser Gesch?ftsordnungsakte gegen?ber den Abgeordneten weisungsbefugt.
3) Der Marschall beginnt und beendet Aussprachen und Abstimmungen gem?? den Vorgaben dieser Gesch?ftsordnungsakte.
4) Der Marschall f?hrt den Prezydenten formal in das Amt ein.
?6 - Rechte und Pflichten der Abgeordneten
1) Die Abgeordneten sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen des Unterhauses teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Plenarsaal zu erlangen.
2) Jedes Mitglied des Sejm folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner ?berzeugung und seinem Gewissen.
3) Die Mitglieder des Sejms k?nnen Fraktionen bilden. Dies geschieht durch Zustimmung der jeweiligen Abgeordneten. Fraktionszwang ist unzul?ssig.
Abschnitt III ? Gesch?ftsgang
?7 - Aussprachen
1) Die Aussprachen des Sejms finden im Plenarsaal in ?ffentlicher Sitzung statt.
2) Binnen 48 Stunden nach Eingang eines Antrags verliest der Marschall den Antrag sowie ggf. eine dem Antrag beigelegte Erkl?rung und er?ffnet die Aussprache. Die Aussprache dauert mindestens 48 und h?chstens 168 Stunden. Eine Verl?ngerung der Beratungsfrist ist auf Antrag von mehr als der H?lfte der Abgeordneten, eine Verk?rzung auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten m?glich.
3) Aussprachen sind mit dem Gesch?ftszeichen "Jahr/Monat/Laufende Nummer: Bezeichnung" zu kennzeichnen, wobei die Nummerierung nach Ablauf eines Monats neu zu beginnen ist.
4) Es ist den Abgeordneten inklusive des Marschalls sowie allen anderen im Unterhaus redeberechtigten Amtstr?gern verboten, die Protokolle ihrer Redebeitr?ge und Beschlussantr?ge nachtr?glich inhaltlich zu ver?ndern. Zuwiderhandlungen sind gem?? ?10 dieser Gesch?ftsordnungsakte oder, so es gesetzlich bestimmt ist, durch ein gerichtliches Verfahren zu ahnden. ?nderungen von Beschlussantr?gen w?hrend der Diskussion sind zul?ssig.
?8 - Abstimmungen
1) Die Abstimmungen finden ?ffentlich im Plenarsaal statt.
2) Abstimmungen werden durch den Marschall binnen 48 Stunden eingeleitet. Sie dauern 72 Stunden.
3) Abstimmungen sind in der Form "Abstimmung: [Gesch?ftszeichen]" zu kennzeichnen, wobei das Gesch?ftszeichen dem der zugeh?rigen Aussprache entspricht. Findet keine Aussprache statt, so ist f?r die Abstimmung ein eigenes Gesch?ftszeichen zu treffen.
4) Der Marschall stellt die Beschlussantr?ge derart zur Abstimmung, dass mit "Tak", "Nie" oder "Wstrzymano" zu antworten ist. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht.
5) Die Abstimmungen sind m?glichst sachbezogen und wertungsneutral zu halten.
6) Abstimmungen k?nnen vor Ablauf der Frist beendet werden, sobald eine unumst??liche Stimmenmehrheit erreicht wird.
7) Es ist den Abgeordneten verboten, Ihre Stimmabgabe nachtr?glich zu ?ndern oder zu revidieren. Ein entsprechender Versto? f?hrt zur Ung?ltigkeit des Votums des Betreffenden.
?9 ? Unterbrechung der Sitzungsperiode
1) Der Sejm kann durch einen Beschluss der Mehrheit seiner Mitglieder seine Sitzungsperiode f?r einen exakt festzulegenden, begrenzten Zeitraum unterbrechen.
2) W?hrend der Unterbrechung der Sitzungsperiode ruhen der Parlamentsbetrieb sowie die Verpflichtungen der Abgeordneten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Sejms, nicht jedoch ihre daraus resultierenden Rechte.
3) Auf Ersuchen des Prezydent oder der Regierung, auf Antrag von mindestens zwei Abgeordneten oder wenn es der Marschall f?r notwendig erachtet kann die Unterbrechung der Sitzungsperiode des Sejm durch Erkl?rung des Marschalls vorzeitig beendet werden.
?9 - Dringliche Anfrage
1) Jeder Abgeordnete ist berechtigt, einmal w?chentlich eine Anfrage an die Regierung oder einen einzelnen Minister richten, welche innerhalb von 72 Stunden ?ffentlich im Plenarsaal beantwortet werden muss.
2) Die Fragen k?nnen mehrere Punkte enthalten, haben sich jedoch nach dem Ressort des betreffenden Ministers zu richten.
Abschnitt IV ? Verhaltenskodex
?10 - Hausordnung
1) In den R?umlichkeiten des Sejm haben sich jeder Abgeordnete sowie alle Besucher ruhig und h?flich zu verhalten. Der Konsum von alkoholischen und berauschenden Getr?nken und Nahrungsmitteln innerhalb des Geb?udes des Sejm ist untersagt.
2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabw?rdigungen, Sachbesch?digungen aller Art, St?rungen der Gesch?ftst?tigkeit sowie unbefugte ?u?erungen im Plenarsaal.
3) Redeberechtigt sind neben den Abgeordneten die Mitglieder der Regierung sowie vom Marschall dazu befugte Personen.
4) Verst??t ein Besucher oder Mitglied des Sejm gegen die Gesch?fts- bzw. Hausordnung, so ist der Marschall erm?chtigt, ihn mit einem Ordnungsruf zur Ordnung zu rufen. Zeigt dies keine Wirkung, so kann der Marschall der betreffenden Person Hausverbot erteilen. Handelt es sich dabei um ein Mitglied des Sejm, so ist das Hausverbot zeitlich zu befristen und darf zehn Tage ohne die Erlaubnis der Abgeordneten nicht ?berschreiten.
?11 - Umgangsformen
1) Die Abgeordneten richten ihre Reden stets an den Marschall, der als ?Pan Marszalek Sejmu? bzw. ?Pani Marszalek Sejmu? zu titulieren ist. Hat der Prezydent die Sitzungsleitung inne, so wird dieser mit dem Titel "Pan Prezydent" angeredet.
2) Der Person, welche die Sitzungsleitung inne hat, ist es gestattet, sich in amtlicher Funktion als Sitzungsleiter in direkter Anrede an die Abgeordneten zu wenden. Beteiligt sich der Marschall an Aussprachen in seiner Funktion als Abgeordneter, so spricht er den Stellvertretenden Marschall mit "Pan Zastepca" an.
3) ?ber die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Marschall. Der Marschall ahndet Verst??e mit den in ? 10/4 vorgesehenen Sanktionsma?nahmen.
Abschnitt V ? Schlussbestimmungen
?12 - G?ltigkeit der Gesch?ftsordnungsakte
1) Diese Gesch?ftsordnungsakte erlangt G?ltigkeit, wenn sie in einer ordentlichen Abstimmung vom Sejm angenommen und durch den Marschall offiziell ausgelegt wird.
2) Sie gilt, bis sie vom Sejm oder einem Nachfolger aufgehoben oder abge?ndert wird.
Bitte stimmen Sie unter Angabe der Mandatszahl mit
[ ] Tak
[ ] Nie
[ ] Wstrzymano
Die Abstimmung dauert 72h oder bis eine unumst??liche Mehrheit erreicht wurde.
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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna
[14] Tak
[0] Nie
[0] Wstrzymano
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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna
22x Tak
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Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
27x Tak
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Krzystof Kieslanski
Des Wislanischen m?chtig? Nee, nich wirklich, aber f?rn Parlamentsabgeordneten hat's gereicht!
20 x Nie.
*so*
Kann man nicht auch "Nein" sagen? Von wg. Sim-Sprache und so 
*so*
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SimOff:
N?, kann man nicht. In der GO steht was von Tak, Nie und Werzcb??sdvh als Ja Nein und Enthaltung. Daran wird sich gehalten
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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna
21x Tak
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Krystian Czarnowski
Marszalek Sejmu
WiS-Lider
Wojewoda wielkowislanski
Die Abstimmung ist beendet. Ich stelle fest, dass die neue Gesch?ftsordnung bereits die erforderliche Zustimmung mit 84xTak bei 20xNie erhalten hat.
Damit beende ich die konstituierende Sitzung des II. Sejms und bedanke mich f?r die Zusammenarbeit.
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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna
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