Rzeczpospolita Wislania (http://www.wislania.mn-web.net/wbblite/index.php)
- Der Staat (http://www.wislania.mn-web.net/wbblite/board.php?boardid=5)
--- Sejm (http://www.wislania.mn-web.net/wbblite/board.php?boardid=73)
------ Archiwum (http://www.wislania.mn-web.net/wbblite/board.php?boardid=40)
------- III. Sejm (http://www.wislania.mn-web.net/wbblite/board.php?boardid=51)
-------- Antr?ge (http://www.wislania.mn-web.net/wbblite/threadid.php?threadid=585)


Geschrieben von Dominykas Kurbjuweit am 23.01.2008 um 22:16:

Antr?ge

Hier werden bitte die Antr?ge eingereicht. Diskussionen sind zu unterlassen.

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F?r Brot und Freiheit


Geschrieben von Ewa Grinberg am 29.01.2008 um 18:59:

Ich stelle den Antrag auf Aussprache ?ber folgenden Gesetzentwurf:

Zitat:
1. ?nderungsgesetz zum Versammlungsgesetz

? 1 ?nderungen
(1) In ? 2 (1) wird die Frist, eine Versammlung unter freiem Himmel anzuk?ndigen, von 72 h auf 24 h verk?rzt.
(2) ? 6 wird folgend ersetzt:
(1) Die Polizei kann die Versammlung nur dann und unter Angabe des Grundes aufl?sen, wenn

1. die Versammlung einen gewaltt?tigen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr f?r Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht,

2. der Leiter Personen, die Waffen oder sonstige Gegenst?nde im Sinne von ? 9 (1) mit sich f?hren, nicht sofort ausschlie?t und f?r die Durchf?hrung des Ausschlusses sorgt,

3. durch den Verlauf der Versammlung gegen Strafgesetze versto?en wird, die ein Verbrechen oder von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben, oder wenn in der Versammlung zu solchen Straftaten aufgefordert oder angereizt wird und der Leiter dies nicht unverz?glich unterbindet.

Die Aufl?sung ist nur zul?ssig, wenn andere polizeiliche Ma?nahmen, insbesondere eine Unterbrechung, nicht ausreichen.

(2) Sobald eine Versammlung f?r aufgel?st erkl?rt ist, m?ssen sich die Teilnehmer von der Kundgebung entfernen.
(3) ? 7 wird ersatzlos gestrichen.

? 2 Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verk?ndung in Kraft.

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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna


Geschrieben von Dominykas Kurbjuweit am 29.01.2008 um 21:01:

Aussprache wird eingeleitet.

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F?r Brot und Freiheit


Geschrieben von Kamil Opas am 01.02.2008 um 12:44:

Ich bitte ums Wort f?r eine Regierungserkl?rung.

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Kamil Opas
Prezes a.D.


Geschrieben von Dominykas Kurbjuweit am 01.02.2008 um 18:36:

Das Wort wird erteilt.

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F?r Brot und Freiheit


Geschrieben von Ewa Grinberg am 02.02.2008 um 20:01:

Ich stelle den Antrag auf Aussprache ?ber folgenden Gesetzentwurf:


 
    Gesetz ?ber die Abschaffung des Staatsverzeichnisses

    ? 1
    Das Gesetz ?ber das Staatsverzeichnis (StVG) wird abgeschafft.
    ? 2
    Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verk?ndung in Kraft

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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna


Geschrieben von Dominykas Kurbjuweit am 02.02.2008 um 20:26:

Aussprache wird eingeleitet.

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F?r Brot und Freiheit


Geschrieben von Ewa Grinberg am 10.02.2008 um 16:22:

Schriftlicher Protest

Sehr geehrter Pan Marszalek Sejmu,

ich bitte Sie, die Abstimmungsergebnisse der Abstimmungen zur ?nderung des Versammlungsgesetzes sowie der Abschaffung des Staatsverzeichnisgesetzes zu korrigieren. Mit 57 Ja gegen 27 Enthaltungen bzw. Nein-Stimmen, haben diese Antr?ge die Mehrheit der teilnehmenden Abgeordneten gefunden.

Hochachtungsvoll,

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Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna


Geschrieben von Dominykas Kurbjuweit am 10.02.2008 um 18:41:

Antrag stattgeben, handelte sich um einen Interpretationsfehler der Verfassung, der GO der Sejm und einiger anderer Gesetze. Sollten diese mal ?berpr?fen, in wie fern die einander zuwiderlaufen.

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F?r Brot und Freiheit


Geschrieben von Kamil Opas am 10.02.2008 um 21:22:

Das Au?enministerium beantragt Abstimmung zu folgendem:

Zitat:
Grundlagenvertrag zwischen der Rzeczpospolita Wislania und der Freien Stadt Werderstedt

Die Unterzeichnen erkl?ren im beiderseitigen Einvernehmen, dass im Zuge der Schaffung eines partnerschaftlichen Verh?ltnisses der nachfolgende Vertrag als Grundlage einer engeren Beziehung zwischen der Rzeczpospolita Wislania und der Freien Stadt Werderstedt beschlossen und umgesetzt wird.


? 1 - Anerkennung

Die Rzeczpospolita Wislania und die Freien Stadt Werderstedt erkennen sich als souver?ne und gleichberechtigte Staaten im Sinne des V?lkerrechts an.


? 2 - Hoheitsgebiete

(1) Die Rzeczpospolita Wislania und die Freien Stadt Werderstedt erkennen die Grenzen und Hoheitsgew?sser der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung an.
(2) Die Vertragspartner erkennen bis auf Widerruf jede Ver?nderung der Hoheitsgebiete des anderen an.
(3) Jeder Vertragspartner verpflichtet sich keine Anspr?che auf das Hoheitsgebiet des Anderen oder Teile von diesem zu stellen.


? 3 - Einmischung

Die Partner pflegen in politischen Fragen einen engen Dialog. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.


? 4 - Nichtangriffspakt

Die Partner verpflichten sich einander nicht mit Waffengewalt anzugreifen und in das Hoheitsgebiet des anderen einzumarschieren.


? 5 - Wahrung der Neutralit?t Werderstedts

Die Rzeczpospolita Wislania verpflichtet sich die politische Neutralit?t der Freien Stadt Werderstedt nicht in irgendeiner Weise zu gef?hrden.


? 6 - Schutz der wislanischen und der raklaskischen Minderheiten in Werderstedt

(1) Die Freie Stadt Werderstedt verpflichtet sich die wislanische und die raklaskische Minderheiten in Ihrem Hoheitsgebiet zu sch?tzen und nicht in irgendeiner Weise zu benachteiligen oder zu diskriminieren.
(2) Wislanien nimmt wie in ? 3 dieses Vertrages festgeschrieben, keinen Einflu? auf die werderstedtische Politik in Fragen der Minderheitenpolitik.


? 7 - Diplomatische Kontakte

Die Vertragspartner vereinbaren, Botschafter in den Staat des anderen zu entsenden.


? 8 - Inkrafttreten

Der Vertrag tritt mit seiner Ratifizierung in beiden Staaten in Kraft.

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Kamil Opas
Prezes a.D.


Geschrieben von Dominykas Kurbjuweit am 15.02.2008 um 23:47:

Antrag stattgegeben, Aussprache wird eingeleitet.

*so*
Sry, habe es jetzt erst gesehen
*so*

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F?r Brot und Freiheit


Geschrieben von Dominykas Kurbjuweit am 16.02.2008 um 14:04:

Ich beantrage folgendes Gesetz:

Zitat:

Gesetz zur Abschaffung des Parteiengesetzes

?1

Das Gesetz ?ber die Wislanischen Parteien (GWP) wird mit sofortiger Wirkung abgeschafft.

?2

Das Gesetz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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F?r Brot und Freiheit


Geschrieben von Dominykas Kurbjuweit am 16.02.2008 um 14:05:

Aussprache eingeleitet.

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F?r Brot und Freiheit


Geschrieben von Szymon Szymanski am 18.02.2008 um 23:01:

Pan Marszalek Sejmu, ich bitte um Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf der WiS-Fraktion.

Zitat:
Gesetz zur ?nderung der Verfassung

?1 - ?nderung der Verfassung
Die Verfassung wird wie folgt ge?ndert:
1. In Art. 21 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte "parallel zum Sejm" gestrichen.
2. Art. 21 wird um einen Abs. 10 verl?ngert. Der neue Absatz lautet "Sollte das Amt des Prezydent nicht besetzt sein, oder sollte der Prezydent seit zwei Wochen nicht auffindbar sein, ?bernimmt der Marszalek Sejmu die Amtsgesch?fte des Prezydent. Sollte der Marszalek Sejmu die Amtsgesch?fte f?r einen nicht auffindbaren Prezydent f?hren, muss er diese wieder ?bergeben, sollte der Prezydent wieder in Erscheinung treten. Sollte der Marszalek Sejmu die Amtsgesch?fte f?hren, da das Amt des Prezydent nicht besetzt ist, muss inerhalb von zwei Wochen ein neuer Prezydent gew?hlt werden."

?2 - Schlussbestimmungen
(1) Gem?? Art. 24 Abs. 3 findet ?ber dieses Gesetz eine Volksabstimmung statt. Diese ist binnen 10 Tagen nach Annahme durch den Sejm durchzuf?hren.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Annahme durch Volksabstimmung in Kraft.

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Szymon Szymanski
Prezydent


Geschrieben von Dominykas Kurbjuweit am 18.02.2008 um 23:21:

Aussprache wird eingeleitet.

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F?r Brot und Freiheit


Geschrieben von Szymon Szymanski am 21.02.2008 um 19:08:

Pan Marszalek Sejmu, ich m?chte gem?? ?9 der Gesch?ftsordnung des Sejm eine dringliche Anfrage an die Ministerin f?r Angelegenheiten des raklaskaischen Volkes richten.

 
    Pani Vidunaite,
    da bisher s?mtliche konkreten Ank?ndigungen Ihrerseits zu Ihrer Arbeit als Ministerin auf sich warten lie?en, m?chte ich gerne folgende Fragen loswerden:
    Was plant Ihr Ministerium, werden neue Gesetze angestrebt? Wenn ja, welcher Art?
    Und wie gedenken Sie, das vakante Amt des Wojewoden von Raklaska endlich zu besetzen, was ja sicherlich in Ihren Aufgaben- und Interessensbereich f?llt?
    Ich danke f?r Ihre Antworten.

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Szymon Szymanski
Prezydent


Geschrieben von Dominykas Kurbjuweit am 21.02.2008 um 22:44:

Antrag wird gepr?ft.

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F?r Brot und Freiheit


Geschrieben von Szymon Szymanski am 24.02.2008 um 14:08:

Pan Marszalek Sejmu,
ich beantrage eine Aussprache bez?glich des aktuellen Themas der von der Nauja Sajunga angestrebten Abspaltung der Raklaska von Wislanien.

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Szymon Szymanski
Prezydent


Geschrieben von Ausra Vidunaite am 02.03.2008 um 11:36:

Das Ministerium fuer die Raklaska legt einen Gesetzentwurf fuer die Autonomie der Raklaska vor:

Die Raklaska hat gem?? seiner historischen und kulturellen Entwicklung einen Sonderstatus, der ihr nicht gegen ihren Willen genommen werden darf.

?1 Die Raklaska ist eine autonome Wojwodschaft Wislaniens. Sollte diese Autonomie angetastet werden, hat die Raklaska das Recht sich nach einer Volksabstimmung von Wislanien abzuspalten.

?2 Die Raklaska regelt die Bereiche Polizei, Kultur, llokales Wirtschaftswesen, Bildung- und Schulwesen, Innere Verwaltung und Sport selbst. Au?en- und Verteidigungspoliitk verbleibt bei Wislanien.

?2 Die Amtsprachen in der Raklaska sind Raklaskisch und Wislanisch. Alle ?ffentlichen Bediensteren m?ssen zweisprachig sein.

?3 Die Raklaska hat das Recht per Gesetz eine eigene Hymne und eine eigene Flagge einzuf?hren.

?4 Die Raklaska hat das Recht per Gesetz eine eigene Staatsb?rgerschaft einzuf?hren, die die wislanische Staatsb?rgerschaft erg?nzt.

?5 Das Exekutive der Raklaska ist der Landeshauptmann. Er wird durch eine Direktwahl der B?rger der Raklaska gew?hlt. Der Landeshauptmann wird alle 6 Monate gew?hlt.

?6 Der Landeshauptmann bildet einen Ministerrat. Er benennt die Mitglieder. Der Seimas der Raklaska best?tigt den Ministerrat mit der absoluten Mehrheit.

?7 Der Seimas der Raklaska ist das Parlament der autonomen Republik. Er besteht als B?rgerversammlung aus allen B?rgern der Raklaska. Der Seimas beschlie?t die Gesetze, er best?tigt und w?hlt den Ministerrat ab.

?8 Die rechtssprechende Gewalt liegt beim Obersten Gericht der Raklaska. Das N?here regelt ein Gesetz.

?9 Der Schutz der Minderheiten ist in der Raklaska wohl gew?hrleistet. Jede Diskriminierung aufgrund von Nationalit?t, Geschlecht, Religion und Weltanschauung ist verboten. Minderheiten k?nnen sich als autonome K?rperschaften konstituieren, um ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

?10 Die Grundrechte der wislanischen Verfassung gelten in der Raklaska fort.

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Laisve Raklaskai! - Freiheit f?r die Raklaska!


Geschrieben von Dominykas Kurbjuweit am 02.03.2008 um 21:33:

Aussprache eingeleitet.

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F?r Brot und Freiheit


Geschrieben von Krzysztof Borodziej am 14.03.2008 um 13:28:

Verehrter Sejm,

nach dem R?cktritt des bisherigen Sejm-Marshalls Dominykas Kurbjuweit ?bernimmt laut Gesch?ftsordnung, mangels eines gew?hlten Stellvertreters der oder die ?lteste Abgeordnete die Sitzungsleitung.
Das w?re dann Pani Ewa Grinberg, die ich bitten w?rde die Sitzungsleitung zu ?bernehmen und die Schritte zur Wahl eines neuen Prezydiums einzuleiten.

Vielen Dank.

SimOff:
Ich habe mich bei der Beurteilung des Alters nach dem Datum des Staatsb?rgerschaftsantrages gerichtet und da ist Ewa Grinberg die ?lteste Augenzwinkern .

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Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)

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