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Geschrieben von Krystian Czarnowski am 12.11.2007 um 00:52:

Abstimmung2007/11/08 | Grundlagenvertrag zwischen der Rzeczpospolita Wislania und der Freien Stadt W

Zitat:
Prezydium Sejmu | Marszalek Sejmu
- Mitteilungsblatt -

Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, es steht folgender Antrag des Deputowany Borodziej zur Abstimmung.


gez.
Krystian Czarnowski
Marszalek Sejmu




Zitat:

Grundlagenvertrag zwischen der Rzeczpospolita Wislania und der Freien Stadt Werderstedt

Die Unterzeichnen erkl?ren im beiderseitigen Einvernehmen, dass im Zuge der Schaffung eines partnerschaftlichen Verh?ltnisses der nachfolgende Vertrag als Grundlage einer engeren Beziehung zwischen der Rzeczpospolita Wislania und der Freien Stadt Werderstedt beschlossen und umgesetzt wird.


? 1 - Anerkennung

Die Rzeczpospolita Wislania und die Freien Stadt Werderstedt erkennen sich als souver?ne und gleichberechtigte Staaten im Sinne des V?lkerrechts an.


? 2 - Hoheitsgebiete

(1) Die Rzeczpospolita Wislania und die Freien Stadt Werderstedt erkennen die Grenzen und Hoheitsgew?sser der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung an.
(2) Die Vertragspartner erkennen bis auf Widerruf jede Ver?nderung der Hoheitsgebiete des anderen an.
(3) Jeder Vertragspartner verpflichtet sich keine Anspr?che auf das Hoheitsgebiet des Anderen oder Teile von diesem zu stellen.


? 3 - Einmischung

Die Partner pflegen in politischen Fragen einen engen Dialog. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.


? 4 - Nichtangriffspakt

Die Partner verpflichten sich einander nicht mit Waffengewalt anzugreifen und in das Hoheitsgebiet des anderen einzumarschieren.


? 5 - Wahrung der Neutralit?t Werderstedts

Die Rzeczpospolita Wislania verpflichtet sich die politische Neutralit?t der Freien Stadt Werderstedt nicht in irgendeiner Weise zu gef?hrden.


? 6 - Schutz der wislanischen und der raklaskischen Minderheiten in Werderstedt

(1) Die Freie Stadt Werderstedt verpflichtet sich die wislanische und die raklaskische Minderheiten in Ihrem Hoheitsgebiet zu sch?tzen und nicht in irgendeiner Weise zu benachteiligen oder zu diskriminieren.
(2) Wislanien nimmt wie in ? 3 dieses Vertrages festgeschrieben, keinen Einflu? auf die werderstedtische Politik in Fragen der Minderheitenpolitik.


? 7 - Diplomatische Kontakte

Die Vertragspartner vereinbaren, Botschafter in den Staat des anderen zu entsenden.


? 8 - Inkrafttreten

Der Vertrag tritt mit seiner Ratifizierung in beiden Staaten in Kraft.


Bitte stimmen Sie unter Angabe der jeweiligen Mandatszahl mit

[ ] Tak
[ ] Nie
[ ] Wstrzymano

Die Abstimmung dauert 72 Stunden oder bis eine unumst??liche Mehrheit erreicht wurde.

__________________
Krystian Czarnowski
Marszalek Sejmu
WiS-Lider
Wojewoda wielkowislanski



Geschrieben von Krzysztof Borodziej am 12.11.2007 um 01:26:

[36] Tak
[0] Nie
[0] Wstrzymano

__________________
Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)


Geschrieben von Krystian Czarnowski am 12.11.2007 um 22:31:

[34] Tak
[0] Nie
[0] Wstrzymano

__________________
Krystian Czarnowski
Marszalek Sejmu
WiS-Lider
Wojewoda wielkowislanski


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