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Aussprach 2007/11/08 | Grundlagenvertrag zwischen der Rzeczpospolita Wislania und der Freien Stadt W

Prezydium Sejmu | Marszalek Sejmu
- Mitteilungsblatt -
Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, der Deputowany Borodziej beantragt die Aussprache ?ber folgenden Gesetzentwurf.
Ich bitte um rege Beteiligung.
gez.
Krystian Czarnowski
Marszalek Sejmu
Zitat:
Grundlagenvertrag zwischen der Rzeczpospolita Wislania und der Freien Stadt Werderstedt
Die Unterzeichnen erkl?ren im beiderseitigen Einvernehmen, dass im Zuge der Schaffung eines partnerschaftlichen Verh?ltnisses der nachfolgende Vertrag als Grundlage einer engeren Beziehung zwischen der Rzeczpospolita Wislania und der Freien Stadt Werderstedt beschlossen und umgesetzt wird.
? 1 - Anerkennung
Die Rzeczpospolita Wislania und die Freien Stadt Werderstedt erkennen sich als souver?ne und gleichberechtigte Staaten im Sinne des V?lkerrechts an.
? 2 - Hoheitsgebiete
(1) Die Rzeczpospolita Wislania und die Freien Stadt Werderstedt erkennen die Grenzen und Hoheitsgew?sser der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung an.
(2) Die Vertragspartner erkennen bis auf Widerruf jede Ver?nderung der Hoheitsgebiete des anderen an.
(3) Jeder Vertragspartner verpflichtet sich keine Anspr?che auf das Hoheitsgebiet des Anderen oder Teile von diesem zu stellen.
? 3 - Einmischung
Die Partner pflegen in politischen Fragen einen engen Dialog. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.
? 4 - Nichtangriffspakt
Die Partner verpflichten sich einander nicht mit Waffengewalt anzugreifen und in das Hoheitsgebiet des anderen einzumarschieren.
? 5 - Wahrung der Neutralit?t Werderstedts
Die Rzeczpospolita Wislania verpflichtet sich die politische Neutralit?t der Freien Stadt Werderstedt nicht in irgendeiner Weise zu gef?hrden.
? 6 - Schutz der wislanischen und der raklaskischen Minderheiten in Werderstedt
(1) Die Freie Stadt Werderstedt verpflichtet sich die wislanische und die raklaskische Minderheiten in Ihrem Hoheitsgebiet zu sch?tzen und nicht in irgendeiner Weise zu benachteiligen oder zu diskriminieren.
(2) Wislanien nimmt wie in ? 3 dieses Vertrages festgeschrieben, keinen Einflu? auf die werderstedtische Politik in Fragen der Minderheitenpolitik.
? 7 - Diplomatische Kontakte
Die Vertragspartner vereinbaren, Botschafter in den Staat des anderen zu entsenden.
? 8 - Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit seiner Ratifizierung in beiden Staaten in Kraft.
__________________
Krystian Czarnowski
Marszalek Sejmu
WiS-Lider
Wojewoda wielkowislanski
Pan Marszalek Sejmu,
ich m?chte kurz ein paar Worte ?ber diesen Vertrag verlieren. Werderstedt ist ein Stadtstaat, nicht besonders gross. Manche in diesem hohen Haus m?gen sich fragen, warum ein Vertrag? Dieses hat vielf?ltige Gr?nde. Erstens die geographische N?he. Werderstedt grenzt an Wislanien und schon von da aus ist ein gutes Verh?ltnis wichtig. Zweitens aus geschichtlichen Gr?nden, die heute daf?r sorgen, das noch immer eine Minderheit Raklasker und Wislanen in Werderstedt wohnen. Der Vertrag soll also neben Grundlagen auch die Sicherheit der Minderheiten gew?hrleisten.
Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Vertragswerk verehrte Deputowany.
Gibt es Fragen?
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Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
Sitzt auf dem Platz des Marszalek Sejmu.
Vielen Dank f?r Ihre ausf?hrliche Erl?uterung, pan Borodziej.
__________________
Krystian Czarnowski
Marszalek Sejmu
WiS-Lider
Wojewoda wielkowislanski
Pan Marszalek Sejmu,
ich bitte um Abstimmung.
__________________
Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
Die Aussprache ist beendet. Bitte schreiten Sie zur Abstimmung.
__________________
Krystian Czarnowski
Marszalek Sejmu
WiS-Lider
Wojewoda wielkowislanski
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