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-------- Abstimmung 2007/10/11 | Gesetz ?ber das Wislanische Gro?kreuz (http://www.wislania.mn-web.net/wbblite/threadid.php?threadid=461)


Geschrieben von Krystian Czarnowski am 24.10.2007 um 20:20:

Text Abstimmung 2007/10/11 | Gesetz ?ber das Wislanische Gro?kreuz

 

    Prezydium Sejmu | Marszalek Sejmu
    - Mitteilungsblatt -

    Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, es steht folgender Antrag des Deputowany Korzeniowski zur Abstimmung.

    gez.
    Krystian Czarnowski
    Marszalek Sejmu


Zitat:

Gesetz ?ber das Wislanische Gro?kreuz

? 1 - Grundlagen

(1) Das Krzyz Wielki Wislanski ist die h?chste Auszeichnung der Republik Wislanien. Es wird verliehen f?r herausragende Leistungen, die Freiheit, Fortschritt und Wohlstand des wislanischen Volkes gew?hrleistet haben.
(2) Das Krzyz Wielki Wislanski ist ein Kreuz aus Gold, auf dem das Wappen der Republik eingraviert ist. Es wird an einem Halsband in den Nationalfarben Rot und Wei? getragen.

? 2 - Passives Vorschlagsrecht

(1) Jeder lebende Wislanier und jede in Wislanien registrierte juristische Person kann f?r das Krzyz Wielki Wislanski vorgeschlagen werden.
(2) Der Vorschlag von B?rgern anderer Staaten und von nicht in Wislanien registrierten juristischen Personen ist in Ausnahmef?llen m?glich. Eine besondere Begr?ndung des Antragsstellers ist hier zwingend erforderlich.

? 3 - Aktives Vorschlagsrecht

(1) Vorschl?ge f?r das Krzyz Wielki Wislanski k?nnen vom Prezydenten, vom Oberrichter sowie von mindestens einem Viertel der Abgeordneten im Sejm gestellt werden. Der Antragssteller muss ausf?hrlich begr?nden, weshalb die vorgeschlagene Person ausgezeichnet werden soll.
(2) Kein Antragssteller darf sich selbst vorschlagen.

? 4 - Entscheidung

(1) Ein Antrag auf Verleihung des Krzyz Wielki Wislanski wird sofort zur Abstimmung gebracht. Es findet keine Debatte statt.
(2) Die Entscheidung ?ber die Verleihung des Krzyz Wielki Wislanski trifft der Sejm mit einfacher Mehrheit.

? 5 - Verleihung

(1) Das Krzyz Wielki Wislanski wird sp?testens 30 Tage nach der Entscheidung des Sejm durch den Prezydenten verliehen.
(2) Die Verleihung findet in w?rdevollem Rahmen statt.

? 6? Schlussbestimmung

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verk?ndung in Kraft.

__________________
Krystian Czarnowski
Marszalek Sejmu
WiS-Lider
Wojewoda wielkowislanski



Geschrieben von Krzysztof Borodziej am 24.10.2007 um 20:26:

[24] Tak
[0] Nie
[12] Wstrzymano

__________________
Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)


Geschrieben von Krystian Czarnowski am 24.10.2007 um 21:48:

[22] Tak
[0] Nie
[12] Wstrzymano

__________________
Krystian Czarnowski
Marszalek Sejmu
WiS-Lider
Wojewoda wielkowislanski



Geschrieben von Konrad Korzeniowski am 25.10.2007 um 17:44:

[16] Tak

__________________
Konrad Korzeniowski


Geschrieben von Konstantyn Anderbr?ggen am 25.10.2007 um 18:45:

[20] Nie

__________________

Konstantyn Anderbr?ggen

Rotfront

Besoffenster Sejm-Abgeordneter der Welt
ZPR - Die zweitst?rkste Kraft im Lande, Alkohol sei dank!


15,38%
Ey, Wislanien, danke f?r GAR NICHTS!


Geschrieben von Krystian Czarnowski am 28.10.2007 um 08:21:

Die Abstimmung ist beendet . Ich stelle fest, dass der vorliegende Antrag mit 62-20-22 Stimmen angenommen wurde.

__________________
Krystian Czarnowski
Marszalek Sejmu
WiS-Lider
Wojewoda wielkowislanski


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