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Satzung 'Nasza Ojczyzna'
Zitat:

NASZA OJCZYZNA - UNSERE HEIMAT
§1 - Grundsätze
(1) Der Name der Partei lautet "Nasza Ojczyzna", die Abkürzung ist "NO".
(2) Das Parteilogo ist gegeben. Die Parteifarben sind rot und weiß.
(3) Der Wirkungsbereich der Partei ist die Republik Wislanien. Sitz der Partei ist Bralów.
(4) Als politische Partei wirkt 'Nasza Ojczyzna' an der politischen Willensbildung mit.
(5) 'Nasza Ojczyzna' ist eine Partei für alle Bürger unserer Nation und setzt ihre Grundsätze im nationalen Interesse unseres Landes und seiner Bürger in der Politik durch.
§2 - Mitgliedschaft
(1) Jeder Bürger der Republik kann die Mitgliedschaft in 'Nasza Ojczyzna' beantragen, sofern er nicht bereits Mitglied einer anderen Partei oder einer Gruppierung, die sich gegen 'Nasza Ojczyzna' stellt, ist.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, falls keine Zweifel an der Aufrichtigkeit und dem Willen zur Unterstützung der Ziele der Partei des Antragsstellers vorliegen. Die Prüfung des Antrags ist Aufgabe des Vorstands.
(3) Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss. Ein Auschluss ist möglich, wenn ein Mitglied der Partei oder den Zielen der Partei Schaden zugefügt hat. Der Auschluss ist vom Vorstand auszusprechen.
§3 - Der Parteitag
(1) Der Parteitag ist das beschlussfassende Organ der Partei. Ihm gehören alle Mitglieder an.
(2) Der Parteitag tagt ständig in einem Forum.
§4 - Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzendem.
(2) Der Vorstand wird vom Parteitag gewählt. Jedes Amt wird einzeln besetzt; gegebenenfalls finden mehrere Wahlgänge statt.
(3) Die Amtszeit des Vorstands dauert 4 Monate. Am Ende der Amtszeit muss die Wahl des nachfolgenden Vorstands bereits abgeschlossen sein.
(4) Die Amtszeit des Vorstands endet vorzeitig mit dem Rücktritt des Vorsitzenden; es finden sofort Neuwahlen statt. Im Falle des Rücktritts eines anderen Vorstandsmitglieds wird das Amt sofort für den Rest der Amtszeit des Vorstands neu besetzt.
(5) Der Vorsitzende vertritt die Partei, ihre Politik und ihre Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit. Er ist der höchste Repräsentant der Partei. Er führt den Vorsitz beim Parteitag.
(6) Der stellver. Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden bei Abwesenheit. Zudem unterstützt er den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben.
§5 - Sonstiges
(1) Änderungen an dieser Satzung kann der Parteitag mit Zweidrittelmehrheit beschliessen.
(2) Im Falle eines Auschlusses hat das betroffene Mitglied das Recht, einen Kontrollausschuss anzurufen. Dieser Ausschuss wird vom Parteitag berufen; der Kläger kann einzelne Mitglieder wegen Befangenheit ablehnen. Der Ausschuss prüft die Vorwürfe und trifft anschließend eine endgültige Entscheidung.
Beschlossen am 30 maja 2007 r. auf dem Gruendungsparteitag.
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Dr. Andrzej Pawlak
Moja Polska
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