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AZ 13/08/07/01 - Antrag einstweilige Verf?gung
Folgender Antrag ist dem Gericht am 13.08.2007 um 21:36 Uhr zugestellt worden:
Ich beantrage namens der Fraktion der WiS hiermit eine einstweilige Verf?gung gegen folgende Notverordnung des Prezydenten: "Notverordnung 03/2007 - Wahlregelungen"
Begr?ndung: Der Prezydent erliess heute um 20:54 Uhr die Notverordnung um die Wahlen zu regeln. Er ?bernahm hierbei das von der Nationalen Koalition am 02.08.2007 eingebrachte Wahlgesetz. Nachdem er von Dr. Andrzej Pawlak darauf aufmerksam gemacht wurde, das das Gesetz durch die Fristen nicht haltbar ist, korrigierte er diese in der bereits verabschiedeten Notverordnung. Wir sehen eine nachtr?gliche ?nderung ohne entsprechende Kennzeichnung als nicht rechtens an und beantragen daher diese einstweilige Verf?gung.
Antragsteller: Krzysztof Borodziej im Namen der WiS Fraktion im Sejm
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Tadeusz Godlewski
Stellungnahme durch den Prezydenten Borowski, die soeben eingegangen ist:
Sehr geehrter Herr Oberrichter,
hierbei handelt es sich zweifelsfrei um Korintenkackerei. Ein kleiner Rechenfehler passierte mir beim Ausstellen der Notverordnung. Zwar ist es richtig, dass ich dies in einer weiteren Verordnung h?tte korrigieren k?nnen, da es sich um eine Zeitspanne von wenigen Minuten handelte, hielt ich dies jedoch nicht f?r n?tig.
Mit freundlichen Gr??en,
Borowski
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Tadeusz Godlewski
K?nnte die Antragstellerin das Begehren konkretisieren: Richtet sich die Klage gegen die Notverordnungen als solche oder gegen diese konkrete und eine Notverordnung, die mittlerweile berichtigt ist?
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Tadeusz Godlewski
Prokurator wislanski
Dr. iur. Wladimir M. Starowicz
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Sehr geehrter Herr Oberrichter,
hiermit beantragen wir die Einstellung des Antrages Az. 13/08/07/01.
Der ehrenwerte Prezydent Borowski hat die Formalie nun ber?cksichtigt und hat die zweifellos unrechtm??ige Notverordnung f?r ung?ltig erkl?rt.
Hochachtungsvoll,
Wladimir M. Starowic
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Wladimir Marek Starowicz
Obywatel wislanski
Ambasador wislanski na Sewerania a.D.
Prokurator wislanskia.D.
Die Fraktion der WiS zieht den Antrag zur?ck. Der Antrag auf einstweilige Verf?gung hat sich gegen die Tatsache gerichtet, das eine bereits beschlossene Notverordnung nachtr?glich noch korrigiert wurde.
Mit Aufhebung dieser und Verabschiedung einer neuen, hat sich der Antragsgegenstand erledigt.
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Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)
Aktenzeichen
SN/AZ 13/08/07/01
Sad Najwyzszy
Oberster Richter Tadeusz Godlewski
W IMIENIU RZECZYPOSPOLITEJ WISLANSKIEJ
Das Verfahren AZ 13/08/07/01 mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird eingestellt.
Entscheidungsgr?nde:
Der Beschluss entspricht den Antr?gen der Verfahrensparteien. Die bem?ngelte Verordnung des Prezydenten wurde ge?ndert; der Verfahrensgegendstand ist damit obsolet.
Auf weitere Ausf?hrung zur Begr?ndung des Beschlusses verzichtet das Gericht.
gez.
Godlewski
Oberster Richter
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Tadeusz Godlewski
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