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-------- Abstimmung | A-2007/07/001 (Minderheitenschutzgesetz) (http://www.wislania.mn-web.net/wbblite/threadid.php?threadid=182)


Geschrieben von Herta Wieczorek am 17.07.2007 um 22:45:

Abstimmung | A-2007/07/001 (Minderheitenschutzgesetz)

Zitat:
Minderheitenschutzgesetz

Artikel 1 ? Definition

(1) Eine Minderheit im Sinne dieses Gesetzes ist eine demographische Gruppe auf dem Hoheitsgebiet der Republik Wislanien, die sich durch bestimmte personale Merkmale von der Bev?lkerungsmehrheit unterscheidet.
(2) Eine Minderheit in diesem Sinne muss spezielle ethnische, kulturelle oder sprachliche Charakteristika aufweisen.

Artikel 2 ? Anerkennung

Unter der Voraussetzung mindestens eines Merkmals in Artikel 1 (2) dieses Gesetzes wird eine Minderheit auf Antrag der sich als Minderheit definierenden Gruppe vom f?r Inneres zust?ndigen Minister anerkannt.

Artikel 3 ? Minderheitenrechte

(1) Der Gebrauch der jeweiligen Muttersprache der anerkannten Minderheit ist sowohl im privaten als auch im ?ffentlichen Bereich erlaubt.
(2) In Gemeinden mit einem Anteil von mehr als 10 v.H. Angeh?rigen einer anerkannten Minderheit ist die jeweilige Muttersprache gleichberechtigte Amtssprache.
(3) In Gemeinden mit einem Anteil von mehr als 10 v.H. Angeh?rigen einer anerkannten Minderheit ist die jeweilige Muttersprache auch auf Ortstafeln und anderer ?ffentlicher Beschilderung anzuzeigen.
(4) Der Staat f?rdert die Errichtung und den Erhalt von Bildungseinrichtungen jedweder Art mit Fokus auf anerkannte Minderheiten.
(5) Der Staat f?rdert die kulturelle Arbeit anerkannter Minderheiten mit ausreichenden finanziellen Mitteln.

Artikel 4 ? Diskriminierungsverbot

(1) Niemand darf aufgrund der Zugeh?rigkeit zu einer anerkannten Minderheit im privaten oder ?ffentlichen Bereich staatlicher Diskriminierung ausgesetzt sein.
(2) Die Beleidigung, rassistische oder andere abwertende ?u?erungen gegen?ber Angeh?rigen einer anerkannten Minderheit kann zur Anzeige gebracht werden und wird mit Freiheitsentzug bis zu 20 Tagen oder einer ad?quaten Geldbu?e bestraft.

Artikel 5 ? Schlussbestimmungen

Das Gesetz tritt mit seiner Verk?ndung in Kraft.



Bitte stimmen Sie mit Mandatsangaben mit Tak, Nie oder Wstrzymano ab.


Geschrieben von Ewa Grinberg am 18.07.2007 um 16:19:

14xTAK

__________________
Ewa Grinberg
Platforma Demokratyczna


Geschrieben von Pawlak am 18.07.2007 um 16:53:

24x Nie

__________________
Dr. Andrzej Pawlak

Moja Polska


Geschrieben von Krzysztof Borodziej am 18.07.2007 um 17:13:

17x Nie

__________________
Krzysztof Borodziej
Prezes Rady Ministr?w (Ministerpr?sident)
Deputowany (Abgeordneter)


Geschrieben von Herta Wieczorek am 20.07.2007 um 01:06:

9x Nie


Geschrieben von Krzysztof Kieslanski am 20.07.2007 um 15:38:

19 mal Nie

__________________
Krzystof Kieslanski


Geschrieben von Pawlak am 20.07.2007 um 15:51:

Handlung:
Setzt sein Siegeslaecheln auf smile

__________________
Dr. Andrzej Pawlak

Moja Polska


Geschrieben von Herta Wieczorek am 22.07.2007 um 20:29:

Abstimmung wird beendet.
Das Gesetz hat nicht die notwendige Mehrheit erreicht und wurde von dem Sejm abgelehnt.

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