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Kjeisa Herbert I. Kjeisa Herbert I. ist männlich
Kaiser von Nedersassonien




Dabei seit: 27.10.2006
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Groote Törn (Grand Tour) Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Vor einiger Zeit konnte ich mich mit dem ehrenwerten Faantir Gried und dem ebenso ehrenwerten König Thore I. über eine interessante Idee sprechen. Es handelt sich dabei um ein regelmäßiges Treffen des anticäischen (Hoch-)Adels zum Zwecke der "Vertiefung von Sprachkenntnissen sowie der Verfeinerung von Manieren, allgemein dem Erwerb von Weltläufigkeit, Status und Prestige [...] manchmal auch die Anbahnung von Heiratsmöglichkeiten". Die Adligen "suchen bedeutende anticäische Kunststädte auf und besichtigen dort Baudenkmäler aus Antike, Mittelalter und Renaissance, [...] sprechen aber auch an anticäischen Fürstenhöfen vor. Dabei sollen sie Kultur und Sitten fremder Länder kennenlernen, neue Eindrücke sammeln und für das weitere Leben nützliche Kontakte knüpfen". Es soll geplaudert werden und hin und wieder auch Politik gemacht werden.

Als Zusatz haben wir einen Adelskodex im ersten Entwurf verfasst, der als Grundlage der allgemeinen Anerkennung eines Adelsgeschlechtes gelten soll. Wer sozusagen diese "Bulle" unterschreibt, verpflichtet sich zu deren Einhaltung und gilt daher in Adelskreisen als allgemein anerkannt:

Zitat:
Erster Entwurf des Adelskodices

Präambel
In der ehrbaren Absicht, die Traditionen und die Ehre des Adels zu schützen und zu pflegen, eine gemeinsames Bewusstsein zu fördern und der Monarchie ihre Würde zu erhalten, geben sich die Monarchen dieser Welt diese Vereinbarung.

Die geistig-moralischen Werte

Artikel 1:
Ungeachtet der eigenen Religion oder philosophischen Weltanschauung hat jeder Adelige andere religiöse und philosophische Traditionen zu respektieren.

Artikel 2:
Der Adel hat sich zu einem geistigen Erbe zu bekennen, das der Würde der Person einen hohen Stellenwert beimisst, aber jede Art von Intoleranz und Sektierertum ausschließt.

Artikel 3:
Ferner soll jeder Edelmann die Förderung der Menschenrechte unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und Rasse verwirklichen helfen und außerdem anstreben.

Artikel 4:
Ehrenhaftigkeit und der Sinn für Ehre sind zu kultivieren; besonders soll darauf Wert gelegt werden, seine Verpflichtungen zu erfüllen und sein Wort zu halten.

Artikel 5:
Der Sinn der Freiheit ist darin zu sehen, Herausragendes anzustreben, Verantwortung zu übernehmen und uneigennützig zu dienen.

Die familiären Werte

Artikel 6:
Die Familie soll jedem Adeligen Ausgangspunkt der Gesellschaft sein, denn nur sie kann das zentrale Gestirn erfolgreichen und kontinuierlichen Wirkens zum Allgemeinwohl sein.

Artikel 7:
Die Schönheit der aufrechten Liebe und die Würde der Ehe soll gepflegt sein.

Artikel 8:
Der Adel soll sich durch verantwortliche Fruchtbarkeit der Zukunft öffnen.

Artikel 9:
Der Schutz des kulturellen Erbes, die Erinnerung an die Verstorbenen, die Erhaltung der Familientraditionen, Familiensolidarität und -sinn, Achtung zwischen den Generationen und Betätigung im Familienverband sind zu fördern.

Die gesellschaftlichen Werte

Artikel 10:
Der Adel darf nicht der Degeneration anheimfallen, sondern muss sich berufen fühlen, zu führen und Verantwortung für ein größeres Ganzes zu übernehmen, aber nicht um der eigenen Vorteile willen, sondern zum Wohl Aller.

Artikel 11:
Jeder Adelige soll eigene und fremde Sprachkenntnisse erwerben und alle anderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die ihn zum Führen prädestinieren und jede Mittelmäßigkeit durch professionelle Ausbildung vermeiden.

Artikel 12:
Jeder Adelige muss eine Haltung pflegen, die sich nicht an unmittelbarem Profit und an Macht orientiert.

Artikel 13:
Der Adel soll Verantwortung aus der Geschichte entwickeln.

Artikel 14:
Ein Adeliger sollte stets Unternehmergeist und Mut zur Opferbereitschaft zeigen.

Artikel 15:
Adelige sollen Bürgersinn und gemeinwohlorientiertes Handeln praktizieren.

Artikel 16:
Der Erhaltung eines repräsentativen Lebenstiles ist Pflicht, beinhaltend die Sorge um das Wohlergehen Anderer, insbesondere Schwächerer.

Artikel 17:
Die Wahrung der Höflichkeit und Praktizierung ebensolcher Umgangsformen ist oberstes Gebot im Umgang mit Anderen.

Artikel 18:
Der Verwurzelung in der örtlichen Gemeinde, der Verbundenheit mit Grund und Boden, dem Heimatsinn und dem berechtigten Nationalstolz muss Priorität eingeräumt werden.

Artikel 19:
Der Umweltschutz und die Bewahrung der natürlichen Ressourcen gehören ebenso wie die Anerkennung der positiven Rolle des Humors in der Gesellschaft zu den Grundpfeilern adeligen Denkens, das als Vorbild für Mitmenschen wirken soll.


Wie gesagt, das ist alles noch relativ roh, aber ich hoffe, ich konnte die Grundidee (mit einigen Zitaten aus der Wikipedia) deutlich machen. Die Diskussion ist eröffnet.

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31.10.2006 10:20 Kjeisa Herbert I. ist offline Email an Kjeisa Herbert I. senden Homepage von Kjeisa Herbert I. Beiträge von Kjeisa Herbert I. suchen Nehmen Sie Kjeisa Herbert I. in Ihre Freundesliste auf Füge Kjeisa Herbert I. in deine Contact-Liste ein
 
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