[Aussprache] Antrag - 5/05-05 |
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Hiermit eröffne ich die Aussprache über folgendes Gesetz:
Zitat: |
Gesetz über den Geheimdienst (GehDG)
vom xx.yy.2006
§ 1 Name, Zweck, Auftrag
(1) Die Republika Caskar unterhält einen Geheimdienst mit dem Namen „Tajná Služba“, kurz TS, der dem Prezidenten untersteht.
(2) Der TS dient dem Schutz der Staatsordnung und der inneren wie auch äußeren Sicherheit der Republika.
(3) Der TS unterrichtet die Vláda und andere zuständige Stellen über Gefahren für die Schutz der Staatsordnung und die innere wie auch äußere Sicherheit des Landes. Dadurch soll es ihnen insbesondere ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen.
§ 2 Aufgaben
(1) Zur Erfüllung ihres Auftrages sammelt der Tajná Služba Informationen, insbesondere sach- und personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, über
1.Bestrebungen, die gegen die Staatsordnung, den Bestand oder die innere wie auch äußere Sicherheit der Republika gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,
2.sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Republika Caskar für eine fremde Macht,
3.organisierte Kriminalität, Sabotage sowie terroristische Vereinigungen
und wertet sie aus.
(2) Der Tajná Služba wirkt mit
1.bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können,
2.bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen,
3.bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte.
§ 3 Befugnisse
(1) Der Tajná Služba darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten.
(2) Der Tajná Služba darf zur Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden:
1. Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr überworbenen Agenten, Gewährspersonen und verdeckten Ermittlern;
2. Observationen;
3. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Videografieren und Filmen);
4. verdeckte Ermittlungen und Befragungen;
5. Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel;
6. Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel;
7. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht für den allgemeinen Empfang bestimmten Kanälen sowie die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen;
8. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden);
9. Beschaffung, Erstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen;
10. Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
(3) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat der Tajná Služba diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.
(4) Der Tajná Služba darf zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten speichern, verändern und nutzen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass die betroffene Person an Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 teilnimmt und dies für die Beobachtung der Bestrebung oder Tätigkeit erforderlich ist.
§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. |
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__________________ Václav Vojtech
Prezident od Snemovna a.D.
Predseda té Demokratická Unie
Manažer té FK Matador Svaytvi
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