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Klement Moravšík Klement Moravšík ist männlich
Pøedseda od Státní Rada




Dabei seit: 17.07.2005
Beiträge: 464

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Sehr geehrte Poslance,

an dieser Stelle bitte ich darum, alle Anträge, Vorschläge, Mitteilungen und sonstige Stellungnahmen dieser Legislaturperiode zu posten.

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

Pøedseda od Státní Rada | Radí Zahranièních Vìcí
CASKÁ SOCIALISTIKÁ REPUBLIKA

19.11.2005 11:24 Klement Moravšík ist offline Homepage von Klement Moravšík Beiträge von Klement Moravšík suchen Nehmen Sie Klement Moravšík in Ihre Freundesliste auf Füge Klement Moravšík in deine Contact-Liste ein
Klement Moravšík Klement Moravšík ist männlich
Pøedseda od Státní Rada




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Text Antrag 1/11-05 Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Ich beantrage hiermit, die Kandidatensuche für das Amt des Prezident od Snemovna beginnen zu lassen und anschließend eine Wahl durchzuführen.

Gemäß § 4 Abs. 4 der Jednací Rád gilt: "Die Kandidatur für das Amt des Prezident od Snemovna gibt der Poslanec, der Prezident [od Snemovna] werden möchte, selbst bekannt."

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

Pøedseda od Státní Rada | Radí Zahranièních Vìcí
CASKÁ SOCIALISTIKÁ REPUBLIKA

19.11.2005 11:25 Klement Moravšík ist offline Homepage von Klement Moravšík Beiträge von Klement Moravšík suchen Nehmen Sie Klement Moravšík in Ihre Freundesliste auf Füge Klement Moravšík in deine Contact-Liste ein
Klement Moravšík Klement Moravšík ist männlich
Pøedseda od Státní Rada




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Text Antrag 2/11-05 Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

REPUBLIKA CASKAR

- DER PREZIDENT -


Sehr geehrter Prezident od Snemovna,

ich beantrage hiermit gemäß Artikel 13 Satz 2 der Verfassung, dass die Snemovna pan Karel Svoboda zum Ministr der Republika Caskar wählen möchte.

Die Zuteilung des Ressorts werde ich gemäß Artikel 17 der Verfassung nach der Wahl von pan Svoboda vornehmen.

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

Pøedseda od Státní Rada | Radí Zahranièních Vìcí
CASKÁ SOCIALISTIKÁ REPUBLIKA

19.11.2005 11:33 Klement Moravšík ist offline Homepage von Klement Moravšík Beiträge von Klement Moravšík suchen Nehmen Sie Klement Moravšík in Ihre Freundesliste auf Füge Klement Moravšík in deine Contact-Liste ein
Václav Vojtech Václav Vojtech ist männlich
Pravidelný Návštěvník




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Ich beantrage hiermit, die Kandidatensuche und Wahl des Námestek Prezident od Snemovna gemäß §5(2) der Jednací Rád durchzuführen.

__________________
Václav Vojtech
Prezident od Snemovna a.D.
Predseda té Demokratická Unie
Manažer té FK Matador Svaytvi

27.11.2005 18:00 Václav Vojtech ist offline Email an Václav Vojtech senden Homepage von Václav Vojtech Beiträge von Václav Vojtech suchen Nehmen Sie Václav Vojtech in Ihre Freundesliste auf Füge Václav Vojtech in deine Contact-Liste ein
Karel Svoboda Karel Svoboda ist männlich
Pravidelný Návštěvník




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Beiträge: 80

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Hm diese ganzen tausend Anträge der Opposition zum Wohle Caskars sind ja überwältigend...

07.01.2006 23:03 Karel Svoboda ist offline Email an Karel Svoboda senden Beiträge von Karel Svoboda suchen Nehmen Sie Karel Svoboda in Ihre Freundesliste auf
Václav Vojtech Václav Vojtech ist männlich
Pravidelný Návštěvník




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Könnten Sie sich bitte an die Regeln der Jednací Rad halten, oder muss ich erst vom Hausrecht gebrauch machen?

Ganz nebenbei war diese Aussage absolut schwachsinnig.

__________________
Václav Vojtech
Prezident od Snemovna a.D.
Predseda té Demokratická Unie
Manažer té FK Matador Svaytvi

08.01.2006 03:05 Václav Vojtech ist offline Email an Václav Vojtech senden Homepage von Václav Vojtech Beiträge von Václav Vojtech suchen Nehmen Sie Václav Vojtech in Ihre Freundesliste auf Füge Václav Vojtech in deine Contact-Liste ein
Karel Svoboda Karel Svoboda ist männlich
Pravidelný Návštěvník




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Nein sie müssen mich nicht daran erinnern, daß es ein fehler war sie zu wählen.

09.01.2006 00:39 Karel Svoboda ist offline Email an Karel Svoboda senden Beiträge von Karel Svoboda suchen Nehmen Sie Karel Svoboda in Ihre Freundesliste auf
Václav Vojtech Václav Vojtech ist männlich
Pravidelný Návštěvník




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Beiträge: 262

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Sehr geehrte Poslance,

in Anbetracht der Tatsache, dass unser Prezident Moravsik bereits seit mehreren Wochen seine Amtsführung unterlässt und in Anbetracht dessen, dass alle wahlberechtigten Bürger Mitglieder der Snemovna sind, beantrage ich hiermit nach §10(3) des Wahlgesetzes.

Das 10% - Quorom ist somit erreicht.

__________________
Václav Vojtech
Prezident od Snemovna a.D.
Predseda té Demokratická Unie
Manažer té FK Matador Svaytvi

10.01.2006 00:08 Václav Vojtech ist offline Email an Václav Vojtech senden Homepage von Václav Vojtech Beiträge von Václav Vojtech suchen Nehmen Sie Václav Vojtech in Ihre Freundesliste auf Füge Václav Vojtech in deine Contact-Liste ein
Klement Moravšík Klement Moravšík ist männlich
Pøedseda od Státní Rada




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Text Antrag 1 /04-06 Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

REPUBLIKA CASKAR

- DER PREZIDENT -


Sehr geehrter Prezident od Snemovna,

ich beantrage hiermit gemäß Artikel 13 Satz 2 der Verfassung, dass die Snemovna pan Ludvík Colotka zum Ministr der Republika Caskar wählen möchte.

Er wird der Republika als Sicherheitsminister dienen.

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

Pøedseda od Státní Rada | Radí Zahranièních Vìcí
CASKÁ SOCIALISTIKÁ REPUBLIKA

17.04.2006 18:58 Klement Moravšík ist offline Homepage von Klement Moravšík Beiträge von Klement Moravšík suchen Nehmen Sie Klement Moravšík in Ihre Freundesliste auf Füge Klement Moravšík in deine Contact-Liste ein
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Pøedseda od Státní Rada




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Antrag 2 /04-06 Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

REPUBLIKA CASKAR

- DER PREZIDENT -


Sehr geehrter Prezident od Snemovna,

ich bringe hiermit den folgenden Gesetzesentwurf ein:

Zitat:
Gesetz zur Wahl des Prezidenten und der Snemovna
(Wahlgesetz)


Absatz I: Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Wahlen zur Snemovna sowie die Wahl des Prezidenten.

§ 2 Aktives und passives Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger der Republika Caskar, welche zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens zwei Wochen die Staatsbürgerschaft der Republik besitzen.
(2) Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden, näheres regeln die Strafgesetze.

§ 3 Durchführung der Wahl
(1) Die Länge der Legislaturperioden ist durch die Konstituce festgelegt.
(2) Die Organisation und Durchführung der Wahlen obliegt dem Wahlamt der Republika Caskar. Das Wahlamt ist eine unabhängige Behörde im Rahmen des Innenministeriums und an Weisungen von vorgesetzter Stelle nicht gebunden.

§ 4 Wahlergebnis
Das Wahlergebnis wird durch das Wahlamt öffentlich verkündet. Beschwerde gegen das Ergebnis ist beim Staatsgerichtshof gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zulässig.

Absatz II: Wahlen zur Snemovna

§ 5 Die Snemovna

(1) Die Snemovna besteht aus Abgeordenten, die in freier gleicher und geheimer Wahl von allen wahlberechtigten Bürgern nach den folgenden Regelungen gewählt werden.
(2) Die Anzahl der Mandate richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Bürger. Für begonnene fünf Bürger mit aktivem Wahlrecht werden jeweils zwei Mandate bereitgestellt. Hinzu kommt noch ein weiteres Mandat.

§ 6 Wahlvorbereitung
(1) Wahlvorschläge sind spätestens fünf Tage (120 Stunden) vor Wahlbeginn dem Wahlamt gegenüber anzuzeigen.
(2) Alle nach dem Gesetz zugelassenen Parteien sowie Wählervereinigungen können einen Wahlvorschlag in Form einer gereihten Kandidatenliste zur Wahl einreichen.
(3) Kein Kandidat kann gleichzeitig als Kandidat auf mehreren Wahlvorschlägen erscheinen.

§ 7 Wahlverfahren
(1) Die wahlberechtigten Bürger haben nach Wahlbegin die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Jeder Wähler hat eine Stimme, die die er an einen Wahlvorschlag vergeben kann.
(2) Die Mandate werden an die Wahlvorschläge gemäß ihrer relativen Anteile an der Gesamtstimmenzahl vergeben, wobei Nachkommastellen stets auf ganze Zahlen gerundet werden.
(3) Die Kandidaten ziehen gemäß der Reihenfolge auf ihrem Wahlvorschlag in die Snemovna ein. Es ziehen soviele Kandidaten ein, wie der Wahlvorschlag Mandate erhalten hat.

§ 8 Mitgliedschaft in der Snemovna
Verliert ein Abgeordneter sein Mandat, so rückt der Kandidat mit dem nächstbesten Wahlergebnis auf demselben Wahlvorschlag nach. Ist kein weiterer Kandidat auf dem Wahlvorschlag, kann die Partei oder Wählervereinigung eine andere Person bestimmen, die für das Mandat nachrückt.

Absatz III: Wahlen zum Prezidenten

§ 9 Allgemeines

Der Prezident wird von allen wahlberechtigten Bürgern der Republika Caskar in freier, geheimer und gleicher Wahl gewählt.

§ 10 Wählbarkeit
(1) Kandidaturen für das Amt des Prezidenten müssen dem Wahlamt mindestens fünf Tage (120 Stunden) vor Wahlbeginn vorliegen.
(2) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.

§ 11 Wahlablauf
(1) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keinem Kandidaten, findet nach zwei Wochen eine Stichwahl zwischen den beiden meistgewählten Kandidaten des ersten Wahlganges statt.
(2) Fällt das Ergebnis so aus, das mehrere Kandidaten des 1. Wahlganges gleich viel Stimmen erhalten, so findet abweichend von Abs. 1 Satz 2 nach sieben Tagen eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt. Sollte keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen, findet nach sieben weiteren Tagen ein dritter Wahlgang statt.
(3) Im 3. Wahlgang gilt der Kandidat als gewählt, welcher die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erhalten hat.

Absatz IV: Sonstige Bestimmungen

§ 12 Wahlkampf

(1) Wahlkampf findet in den letzten zwei Wochen vor einer Wahl statt.
(2) Die staatlich registrierten Medien Caskars sind verpflichtet, Wahlwerbung in ihre Medien aufzunehmen. Hiervon ausgenommen sind Publikationen der politischen Parteien und religiöser Gemeinschaften.

§ 13 Gültigkeit
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

Pøedseda od Státní Rada | Radí Zahranièních Vìcí
CASKÁ SOCIALISTIKÁ REPUBLIKA

21.04.2006 15:31 Klement Moravšík ist offline Homepage von Klement Moravšík Beiträge von Klement Moravšík suchen Nehmen Sie Klement Moravšík in Ihre Freundesliste auf Füge Klement Moravšík in deine Contact-Liste ein
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REPUBLIKA CASKAR

- DER PREZIDENT -


Sehr geehrter Prezident od Snemovna,

ich bringe hiermit den folgenden Gesetzesentwurf ein:

Zitat:
Gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger
(Staatsbürgergesetz)


Absatz I: Allgemeine Rechte der Staatsbürger

§ 1 Menschenwürde

(1) Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie wird durch die staatlichen Stellen geschützt.
(2) Alle Caskaren sind vor dem Gesetz gleich.

§ 2 Meinungsfreiheit; Pressefreiheit
Es herrschen die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.

§ 3 Unversehrtheit
Die Unversehrtheit von Körper und Geist jedes Menschen steht unter dem Schutz des Staates und seiner Bürger.

§ 4 Religionsfreiheit
Jedem Caskaren ist die Ausübung seiner Religion oder die Konfessionslosigkeit freigestellt.

§ 5 Versammlungsfreiheit
Alle Caskaren genießen das Recht der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Ausnahmen regelt das Gesetz.

§ 6 Weitere Rechte
Das Gesetz kann weitere (spezielle) Rechte vorsehen, die jedem Staatsbürger zuteil werden. Dabei gehen die allgemeinen Rechte den speziellen Rechten vor.

§ 7 Verwirkung der Rechte
Wer Rechte gegen die Verfassung oder das Gesetz mißbraucht, verwirkt diese Rechte. Die Menschenwürde bleibt hiervon unberührt.

Absatz II: Erwerb und Verlust des Bürgerrechtes

§ 8 Grundlagen des Erwerbs

(1) Der Erwerb der Staatsbürgerschaft steht jeder natürlichen Person mit Wohnsitz in der Republika Caskar offen, sofern sie die Verfassung und die Gesetze anerkennt.
(2) Die Staatsbürgerschaft wird durch das Einwohnermeldeamt erteilt. Die Ablehnung eines Antrages ist zu begründen.

§ 9 Registrierung
(1) Das Einwohnermeldeamt definiert die für die Registrierung nötigen Angaben im Rahmen des maßgeblichen Registrierungsformulars.
(2) Die Staatsbürgeschaft wird erst nach einem vorstellenden Posting im caskarischen Staatsforum gültig, welches innerhalb von 48 Stunden nach Antragsstellung zu erfolgen hat.
(3) Alle registrierten Staatsbürger sind im Register des Einwohnermeldeamtes aufgelistet.

§ 10 Entzug und Verlust
(1) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn der Bürger mehr als zwei Wochen lang inaktiv ist. Inaktiv ist ein Bürger, wenn er unentschuldigt keine Aktivität im Forum zeigt.
(2) Die Staatsbürgerschaft erlischt ausserdem mit dem Tode oder durch ausdrücklichen Wunsch des Bürgers.

Absatz III: Sonstige Bestimmungen

§ 11 Schlussbestimmung

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

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21.04.2006 15:50 Klement Moravšík ist offline Homepage von Klement Moravšík Beiträge von Klement Moravšík suchen Nehmen Sie Klement Moravšík in Ihre Freundesliste auf Füge Klement Moravšík in deine Contact-Liste ein
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REPUBLIKA CASKAR

- DER PREZIDENT -


Sehr geehrter Prezident od Snemovna,

ich bringe hiermit den folgenden Enwturf für eine neue Geschäftorsnung ein:

Zitat:
Jednací Rád
(Geschäftsordnung)
der Snemovna

1. Abschnitt – Die Snemovna

§ 1 Konstituierung
(1) In der ersten Sitzung der Snemovna führt der Prezident das Wort, eröffnet die Sitzung, vereidigt die Poslance und leitet die Wahl des Prezident od Snemovna ein. Nach dessen Wahl übernimmt dieser die Leitung der Sitzung.
(2) Nach Vereidigung aller Poslance oder nach spätestens 7 Tagen wird die Wahl des Prezident od Snemovna und seines Stellvertreters vorgenommen.

2. Abschnitt – Der Prezident od Snemovna

§ 2 Wahl des Prezident od Snemovna
(1) Die Snemovna wählt den Prezident od Snemovna und den Vice-Prezident od Snemovna für die Dauer der Wahlperiode.
(2) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl der Kandidaten mit den meisten Stimmen, die zusammen eine absolute Mehrheit auf sich vereinigen konnten, statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des Prezident.

§ 3 Präsidium
(1) Der Prezident od Snemovna und der Vice-Prezident od Snemovna bilden das Präsidium.
(2) Der Prezident od Snemovna vertritt die Snemovna und regelt seine Geschäfte. Es wahrt die Würde und die Rechte der Snemovna, fördert ihre Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.
(3) Der Prezident od Snemovna leitet die Sitzungen der Snemovna und bringt Anträge zur Abstimmung.
(4) Dem Prezident od Snemovna steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung der Snemovna unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
(5) Der Prezident od Snemovna schließt die Verträge, die für die Parlamentsverwaltung von erheblicher Bedeutung sind, im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter ab. Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplanes weist der Prezident od Snemovna an.

3. Abschnitt – Die Poslance

§ 4 Rechte und Pflichten der Poslance

(1) Jedes Poslance folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
(2) Die Poslance sind verpflichtet, an den Arbeiten der Snemovna teilzunehmen.

§ 5 Fraktionen
(1) Mindestens zwei Poslance können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Bildung wird dem Prezident od Snemovna schriftlich mitgeteilt, dabei ist anzugeben, wer zum Vorsitzenden der Fraktion bestelt worden ist.
(2) Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Snemovna mit. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.

4. Abschnitt – Das Verfahren

§ 6 Verhandlungsgegenstände
Verhandlungsgegenstände sind: a) Gesetzesanträge, b) dringliche Anfragen und c) andere Anträge, die in anderen Rechtsgrundlagen vorgesehen sind.

§ 7 Dringliche Anfragen
(1) Dringliche Anfragen an die Regierung dürfen von einem Poslanec gestellt werden.
(2) Dringliche Anfragen an die Regierung wenden sich an das Regierungsmitglied, auf dessen Ressort sich die Anfrage bezieht.
(3) Sie müssen innerhalb von 7 Tagen öffentlich in der Snemovna vom betreffenden Regierungsmitglied beantwortet werden, es sei denn, dass Geheimhaltungsvorschriften eine nicht-öffentliche Beantwirtung vorschreiben.

§ 8 Prozedere
(1) Anträge sind gemäß dem in der betreffenden Rechtsgrundlage vorgeschriebenen Procedere zu stellen.
(2) Verhandlungsgegenstände werden dem Prezident od Snemovna zugestellt.

5. Abschnitt – Aussprache und Abstimmung

§ 6 Eröffnung der Aussprache
Der Prezident od Snemovna eröffnet über Verhandlungsgegenstände die Aussprache, sobald ihm der Verhandlungsgegenstand zugeht.

§ 7 Ablauf der Aussprache
(1) Eine Aussprache soll 2 bis 4 Tage dauern.
(2) Auf Begehren einer Fraktion kann sie vom Prezident od Sneomvna um maximal 2 Tage (48 Stunden) verlängert werden.
(3) Nach dem Ende einer Aussprache ist umgehend die Abstimmung einzuleiten.
(4) Eine Aussprache kann vorzeitig geschlossen werden, wenn das Abstimmungsergebnis unumstößlich fest steht.

§ 8 Unterbleiben der Aussprache
Stellt kein Poslanec einen Antrag auf Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand, ist die Abstimmung umgehend einzuleiten.

6. Abschnitt - Abstimmungen

§ 9 Beschlussfähigkeit
(1) Die Snemovna ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Poslanec an einer Abstimmung teilnehmen.
(2) Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, kann der Prezident od Snemovna die Abstimmung auf insgesamt maximal 7 Tage verlängern.
(3) Ist auch nach Ablauf der verlängerten Frist die Beschlussfähigkeit der Snemovna nicht gegeben, gilt der Antrag als verworfen, kann jedoch erneut in derselben Form eingebracht werden.

§ 10 Abstimmung
(1) Eine Abstimmung dauert 5 Tage (120 Stunden), oder bis alle Poslance abgestimmt haben.
(2) Der Prezident od Snemovna schließt die Abstimmung.
(3) Abstimmungen finden in der Regel öffentlich statt. Die Nicht-Öffentlichkeit ist durch eine Fraktion oder den Prezident zu beantragen.

§ 11 Abstimmungsverfahren
(1) Abgestimmt wird durch Wortbeiträge, aus denen eindeutig hervorgehen muss, welche Stimmoption der Poslanec stimmt.
(2) Stimmengleichheit verneint die Frage.
(3) Einem Poslanec steht eine Stimme zu.

§ 12 Fragestelltung
(1) Fragen sind wertneutral und sachbezogen zu stellen.
(2) Fragen sind so zu stellen, dass sie sich mit „Ano“ oder „Ne“ beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht.
(3) Stimmenenthaltung ist zuässig. Hierfür wird der Term „Zdržení se hlasování“ verwendet.

7. Abschnitt – Aufrechterhaltung der Ordnung

§ 13 Rederecht
Uneingeschränktes Rederecht haben der Prezident und die Poslance. Ministern und Gästen kann durch den Prezident od Snemovna das Rederecht erteilt werden

§ 14 Sach- und Ordnungsruf
Der Prezident od Snemovna kann den Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abschweift, zur Sache weisen. Er kann Poslance, wenn sie die Ordnung verletzen, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen. Der Ordnungsruf und der Anlaß hierzu dürfen von den nachfolgenden Rednern nicht behandelt werden.

§ 15 Wortentziehung
Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder zur Ordnung gerufen worden, so muß ihm der Prezident od Snemovna das Wort entziehen.

§ 16 Weitere Ordnungsmaßnahmen
Wer auf den Tribünen Beifall oder Mißbilligung äußert oder Ordnung und Anstand verletzt, kann auf Anordnung des Prezident od Snemovna sofort entfernt werden. Der Prezident od Snemovna kann die Tribüne wegen störender Unruhe räumen lassen.

8. Abschnitt - Abschlussbestimmung

§ 17 Gültigkeit
Diese Geschäftsordnung findet Anwendung ab dem Zeitpunkte, an der sie beschlossen worden ist

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

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14.05.2006 10:55 Klement Moravšík ist offline Homepage von Klement Moravšík Beiträge von Klement Moravšík suchen Nehmen Sie Klement Moravšík in Ihre Freundesliste auf Füge Klement Moravšík in deine Contact-Liste ein
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REPUBLIKA CASKAR

- DER PREZIDENT -


Sehr geehrter Prezident od Snemovna,

die Vláda bringt hiermit den folgenden Vertrag in die Snemovna ein:

Zitat:
Bündnisvertrag
zwischen der
Republika Caskar und der Volksrepublik Tchino


§ 1 [Anerkennung]
(1) Die Vertragsparteien erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsparteien erkennen das Territorium des Partners als dessen Hoheitsgebiet an und werden dessen Grenzen respektieren.

§ 2 [Gegenseitige Konsultationen]
Die Vertragsparteien vereinbaren regelmäßig stattfindende Konsultationen und Informationsaustausch auf Regierungsebene über außen- und sicherheitspolitische Fragen.

§ 3 [Nichtangriffspakt]
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, keinerlei militärische Aktivitäten gegen den Partner zu unternehmen.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten diplomatisch zu lösen.

§ 4 [Einstufung der Beziehungen]
(1) Die Vertragsparteien erkennen sich gegenseitig als Verbündete an. Sie werden in ihren internationalen Handlungen Rücksicht auf die Interessen des Partners nehmen.
(2) Die Vertragsparteien werden in den internationalen Organisationen und auf den internationalen Konferenzen, denen beide Partner beiwohnen, eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

§ 5 [Austausch von Botschaftern]
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Akkreditierung von Botschaftern, die während der Zeit ihrer Mission, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, die durch die internationalen Bräuche allgemein anerkannten Rechte, Privilegien und Immunitäten geniessen.
(2) Die Botschaftsgelände werden als Staats- und Hoheitsgebiet des zugehörigen Staates anerkannt und geschützt.

§ 6 [Wirtschaftliche Zusammenarbeit]
Die Vertragspateien verpflichten sich, den freien Handel und Warenverkehr zwischen ihren Staaten einzuführen und zu fördern. Die Vertragspateien erlauben Angehörigen der jeweils anderen Partei in ihrem Land nach dem dort geltendem Recht wirtschaftlich tätig zu werden.

§ 7 [Schlussbestimmungen]
(1) Dieser Vertrag wird gemäß den landesspezifischen Bestimmungen der Vertragsparteien ratifiziert. Er tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
(2) Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 28 Tagen durch Willenserklärung eines Vertragspartners gekündigt werden.

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

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18.05.2006 07:52 Klement Moravšík ist offline Homepage von Klement Moravšík Beiträge von Klement Moravšík suchen Nehmen Sie Klement Moravšík in Ihre Freundesliste auf Füge Klement Moravšík in deine Contact-Liste ein
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REPUBLIKA CASKAR

- DER PREZIDENT -


Sehr geehrter Prezident od Snemovna,

die Vláda bringt hiermit den folgenden Gesetzesentwurf in die Snemovna ein:

Zitat:
Gesetz über die Ozbrojené Síly (GOS)
vom xx.yy.2006


§ 1 Aufgabe
Die Ozbrojené Síly (Streitkräfte), bestehend aus Armáda (Heer) und Vojenské Letectvo (Luftwaffe), haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit der Republika Caskar zu garantieren und seine territoriale Integrität und Staatsordnung zu verteidigen.

§ 2 Berufsarmee; Reserve
(1) Die Ozbrojené Síly sind eine Berufsarmee. Die Reserve kann im Zuge eines bewaffneten Konflikts zum aktiven Dienst herangezogen werden.
(2) Angehörige der Ozbrojené Síly sind
1. Aktive Armee:
- Soldaten auf Zeit, wenn sie sich für eine begrenzte Dienstzeit;
- Berufssoldaten, wenn sie sich für eine mindestens 12jährige Dienstzeit
verpflichtet haben.
2. Reserve:
- Ausbildungsdienstleistende (Rekruten);
- Angehörige der Armee, die ihre Ausbildungsdienstpflicht geleistet haben (Reservisten).

§ 3 Ausbildung; Wehrübung
(1) Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren leisten einen Ausbildungsdienst von 18 bis 21 Wochen. Dieser Militärdienst kann in zwei Teilen absolviert werden, wenn die dienstlichen Möglichkeiten es zulassen und eine Aufteilung wegen der zivilen Ausbildung oder aus beruflichen Gründen unerlässlich ist.
Frauen ist der Militärdienst freigestellt.
(2) Regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr findet eine Wehrübung für alle Reservisten, welche höchstens 40 Jahre alt und dazu körperlich in der Lage sind, statt.

§ 4 Struktur
(1) Die Berufsarmee hat eine Stärke von 250.000 Soldaten.
(2) Die Ozbrojené Síly gliedern sich in die Teilbereiche Armáda und Vojenské Letectvo. Der Gewässerschutz wird durch beide Teilbereiche gemeinsam gewährleistet.
(3) Jeder Teilbereich verfügt über einen Befehlshaber im Range eines Generál, der dem Prezident als Oberbefehlshaber unterstellt ist und von diesem ernannt wird. Zusammen bilden sie den Generální štáb, der die Tätigkeit der Ozbrojené Síly koordiniert.
(4) Die Struktur der Ozbrojené Síly und die Einteilung der Dienstgrade werden durch Verordnung festgelegt.

§ 5 Verteidigungsfall
(1) Im Falle einer unabwendbaren Gefahr, der Auslösung eines Angriffes gegen die Republika oder nach Beschluss der Snemovna, den Kriegszustand zu erklären, tritt auf Anweisung des Prezidenten der Verteidigungsfall ein.
(2) Wird der Verteidigungsfall erklärt, ist die Reserve umgehend zum aktiven Dienst einzuberufen.

§ 6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

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20.05.2006 01:02 Klement Moravšík ist offline Homepage von Klement Moravšík Beiträge von Klement Moravšík suchen Nehmen Sie Klement Moravšík in Ihre Freundesliste auf Füge Klement Moravšík in deine Contact-Liste ein
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REPUBLIKA CASKAR

- DER PREZIDENT -


Sehr geehrter Prezident od Snemovna,

die Vláda bringt hiermit den folgenden Gesetzesentwurf in die Snemovna ein:

Zitat:
Gesetz über das Versammlungsrecht (VersG)
vom xx.yy.2006


§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz regelt öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel auf dem für alle zugänglichen Gebiet der Republika Caskar.
(2) Für die Veranstaltung einer öffentlichen Versammlung im Sinne dieses Gesetzes ist die Genehmigung des Antrags gemäß § 2 erforderlich.
(3) Für die Durchführung dieses Gesetzes ist die Vláda verantwortlich.

§ 2 Antrag
(1) Mindestens 72 Stunden vor Versammlungsbeginn ist mittels Antrag eine Genehmigung für die Versammlung im Sinne dieses Gesetzes zu beantragen.
(2) Der Antragsteller hat anzugeben:
a) die geschätzte Dauer der Versammlung,
b) den Ort der Versammlung und ggf. Behinderung vor öffentlich zugänglichen Plätzen und Straßen,
c) die erwartete Teilnehmeranzahl,
d) die Art der Versammlung,
e) das Datum und den Zeitpunkt des Versammlungsbeginns,
f) ggf. die Bezeichnung des Vereins, der Partei oder einer anderen gesetzlich zugelassene Gemeinschaft, welche die Versammlung durchführt.
(3) Die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags muss mindestens 24 Stunden vor Versammlungsbeginn öffentlich bekannt gegeben werden. Dabei sind die tatsächlichen und rechtlichen Gründe für eine Genehmigung oder eine Ablehnung zu begründen.

§ 3 Versammlungsverbot
(1) Versammlungen von durch Gesetz verbotenen oder gegen das Gesetz verstoßenden Vereinen, Parteien oder anderen Gemeinschaften, sind nicht zu genehmigen.
(2) Personen, die unzuverlässig sind und z.B. nicht die Gewähr dafür bieten, eine Versammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen, ist die Durchführung einer Versammlung zu verbieten.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Ein Verstoß gegen ein Versammlungsverbot wird mit Ordnungshaft von drei bis vierzehn Tagen belegt.

§ 5 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

Pøedseda od Státní Rada | Radí Zahranièních Vìcí
CASKÁ SOCIALISTIKÁ REPUBLIKA

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REPUBLIKA CASKAR

- DER PREZIDENT -


Sehr geehrter Prezident od Snemovna,

die Vláda bringt hiermit den folgenden Gesetzesentwurf in die Snemovna ein:

Zitat:
Gesetz über den Geheimdienst (GehDG)
vom xx.yy.2006


§ 1 Name, Zweck, Auftrag
(1) Die Republika Caskar unterhält einen Geheimdienst mit dem Namen „Tajná Služba“, kurz TS, der dem Prezidenten untersteht.
(2) Der TS dient dem Schutz der Staatsordnung und der inneren wie auch äußeren Sicherheit der Republika.
(3) Der TS unterrichtet die Vláda und andere zuständige Stellen über Gefahren für die Schutz der Staatsordnung und die innere wie auch äußere Sicherheit des Landes. Dadurch soll es ihnen insbesondere ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen.

§ 2 Aufgaben
(1) Zur Erfüllung ihres Auftrages sammelt der Tajná Služba Informationen, insbesondere sach- und personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, über
1.Bestrebungen, die gegen die Staatsordnung, den Bestand oder die innere wie auch äußere Sicherheit der Republika gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,
2.sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Republika Caskar für eine fremde Macht,
3.organisierte Kriminalität, Sabotage sowie terroristische Vereinigungen
und wertet sie aus.
(2) Der Tajná Služba wirkt mit
1.bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können,
2.bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen,
3.bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte.

§ 3 Befugnisse
(1) Der Tajná Služba darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten.
(2) Der Tajná Služba darf zur Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden:
1. Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr überworbenen Agenten, Gewährspersonen und verdeckten Ermittlern;
2. Observationen;
3. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Videografieren und Filmen);
4. verdeckte Ermittlungen und Befragungen;
5. Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel;
6. Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel;
7. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht für den allgemeinen Empfang bestimmten Kanälen sowie die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen;
8. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden);
9. Beschaffung, Erstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen;
10. Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
(3) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat der Tajná Služba diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.
(4) Der Tajná Služba darf zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten speichern, verändern und nutzen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass die betroffene Person an Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 teilnimmt und dies für die Beobachtung der Bestrebung oder Tätigkeit erforderlich ist.

§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

Pøedseda od Státní Rada | Radí Zahranièních Vìcí
CASKÁ SOCIALISTIKÁ REPUBLIKA

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Ich beantrage Aussprache zum GOS und zum GehDG.

__________________
Václav Vojtech
Prezident od Snemovna a.D.
Predseda té Demokratická Unie
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21.05.2006 22:00 Václav Vojtech ist offline Email an Václav Vojtech senden Homepage von Václav Vojtech Beiträge von Václav Vojtech suchen Nehmen Sie Václav Vojtech in Ihre Freundesliste auf Füge Václav Vojtech in deine Contact-Liste ein
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REPUBLIKA CASKAR

- DER PREZIDENT -


Sehr geehrter Prezident od Snemovna,

die Vláda bringt hiermit den folgenden Vertrag in die Snemovna ein:

Zitat:
Bündnisvertrag
zwischen der
Republika Severanija und der Republika Caskar


§ 1 [Anerkennung]
(1) Die Vertragsparteien erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsparteien erkennen das Territorium des Partners als dessen Hoheitsgebiet an und werden dessen Grenzen respektieren.

§ 2 [Gegenseitige Konsultationen]
Die Vertragsparteien vereinbaren regelmäßig stattfindende Konsultationen und Informationsaustausch auf Regierungsebene über außen- und sicherheitspolitische Fragen.

§ 3 [Nichtangriffspakt]
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, keinerlei militärische Aktivitäten gegen den Partner zu unternehmen.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten diplomatisch zu lösen.

§ 4 [Einstufung der Beziehungen]
(1) Die Vertragsparteien erkennen sich gegenseitig als Verbündete an. Sie werden in ihren internationalen Handlungen Rücksicht auf die Interessen des Partners nehmen.
(2) Die Vertragsparteien werden in den internationalen Organisationen und auf den internationalen Konferenzen, denen beide Partner beiwohnen, eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

§ 5 [Austausch von Botschaftern]
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Akkreditierung von Botschaftern, die während der Zeit ihrer Mission, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, die durch die internationalen Bräuche allgemein anerkannten Rechte, Privilegien und Immunitäten geniessen.
(2) Die Botschaftsgelände werden als Staats- und Hoheitsgebiet des zugehörigen Staates anerkannt und geschützt.

§ 6 [Wirtschaftliche Zusammenarbeit]
Die Vertragspateien verpflichten sich, den freien Handel und Warenverkehr zwischen ihren Staaten einzuführen und zu fördern. Die Vertragspateien erlauben Angehörigen der jeweils anderen Partei in ihrem Land nach dem dort geltendem Recht wirtschaftlich tätig zu werden.

§ 7 [Schlussbestimmungen]
(1) Dieser Vertrag wird gemäß den landesspezifischen Bestimmungen der Vertragsparteien ratifiziert. Er tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
(2) Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 28 Tagen durch Willenserklärung eines Vertragspartners gekündigt werden.

__________________

KLEMENT MORAVŠÍK

Pøedseda od Státní Rada | Radí Zahranièních Vìcí
CASKÁ SOCIALISTIKÁ REPUBLIKA

22.05.2006 19:55 Klement Moravšík ist offline Homepage von Klement Moravšík Beiträge von Klement Moravšík suchen Nehmen Sie Klement Moravšík in Ihre Freundesliste auf Füge Klement Moravšík in deine Contact-Liste ein
Václav Vojtech Václav Vojtech ist männlich
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Ich beantrage Aussprache!

__________________
Václav Vojtech
Prezident od Snemovna a.D.
Predseda té Demokratická Unie
Manažer té FK Matador Svaytvi

22.05.2006 20:07 Václav Vojtech ist offline Email an Václav Vojtech senden Homepage von Václav Vojtech Beiträge von Václav Vojtech suchen Nehmen Sie Václav Vojtech in Ihre Freundesliste auf Füge Václav Vojtech in deine Contact-Liste ein
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Ich bringe folgenden Antrag ein:

Zitat:
Jednací Rád (Geschäftsordnung) der Snemovna

1. Abschnitt – Die Snemovna

§ 1 Konstituierung
(1) In der ersten Sitzung der Snemovna führt der Prezident das Wort, eröffnet die Sitzung, vereidigt die Poslance und leitet die Wahl des Prezident od Snemovna ein. Nach dessen Wahl übernimmt dieser die Leitung der Sitzung.
(2) Nach Vereidigung aller Poslance oder nach spätestens 7 Tagen wird die Wahl des Prezident od Snemovna und seines Stellvertreters vorgenommen.

2. Abschnitt – Der Prezident od Snemovna

§ 2 Wahl des Prezident od Snemovna
(1) Die Snemovna wählt den Prezident od Snemovna und den Vice-Prezident od Snemovna für die Dauer der Wahlperiode.
(2) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl der Kandidaten mit den meisten Stimmen, die zusammen eine absolute Mehrheit auf sich vereinigen konnten, statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des Prezident.

§ 3 Präsidium
(1) Der Prezident od Snemovna und der Vice-Prezident od Snemovna bilden das Präsidium.
(2) Der Prezident od Snemovna vertritt die Snemovna und regelt seine Geschäfte. Es wahrt die Würde und die Rechte der Snemovna, fördert ihre Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.
(3) Der Prezident od Snemovna leitet die Sitzungen der Snemovna und bringt Anträge zur Abstimmung.
(4) Dem Prezident od Snemovna steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung der Snemovna unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
(5) Der Prezident od Snemovna schließt die Verträge, die für die Parlamentsverwaltung von erheblicher Bedeutung sind, im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter ab. Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplanes weist der Prezident od Snemovna an.

3. Abschnitt – Die Poslance

§ 4 Rechte und Pflichten der Poslance

(1) Jedes Poslance folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
(2) Die Poslance sind verpflichtet, an den Arbeiten der Snemovna teilzunehmen.

§ 5 Fraktionen
(1) Mindestens zwei Poslance können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Bildung wird dem Prezident od Snemovna schriftlich mitgeteilt, dabei ist anzugeben, wer zum Vorsitzenden der Fraktion bestelt worden ist.
(2) Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Snemovna mit. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.

4. Abschnitt – Das Verfahren

§ 6 Verhandlungsgegenstände
Verhandlungsgegenstände sind: a) Gesetzesanträge, b) dringliche Anfragen und c) andere Anträge, die in anderen Rechtsgrundlagen vorgesehen sind.

§ 7 Dringliche Anfragen
(1) Dringliche Anfragen an die Regierung dürfen von einem Poslanec gestellt werden.
(2) Dringliche Anfragen an die Regierung wenden sich an das Regierungsmitglied, auf dessen Ressort sich die Anfrage bezieht.
(3) Sie müssen innerhalb von 7 Tagen öffentlich in der Snemovna vom betreffenden Regierungsmitglied beantwortet werden, es sei denn, dass Geheimhaltungsvorschriften eine nicht-öffentliche Beantwirtung vorschreiben.

§ 8 Prozedere
(1) Anträge sind gemäß dem in der betreffenden Rechtsgrundlage vorgeschriebenen Procedere zu stellen.
(2) Verhandlungsgegenstände werden dem Prezident od Snemovna zugestellt.

5. Abschnitt – Aussprache und Abstimmung

§ 6 Eröffnung der Aussprache
Der Prezident od Snemovna eröffnet über Verhandlungsgegenstände die Aussprache, [mark]sobald ein Poslanec danach verlangt.[/mark]

§ 7 Ablauf der Aussprache
(1) Eine Aussprache soll 2 bis 4 Tage dauern.
(2) Auf Begehren einer Fraktion kann sie vom Prezident od Sneomvna um maximal 2 Tage (48 Stunden) verlängert werden.
(3) Nach dem Ende einer Aussprache ist umgehend die Abstimmung einzuleiten.
(4) Eine Aussprache kann vorzeitig geschlossen werden, wenn das Abstimmungsergebnis unumstößlich fest steht.

§ 8 Unterbleiben der Aussprache
Stellt kein Poslanec einen Antrag auf Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand, ist die Abstimmung umgehend einzuleiten.

6. Abschnitt - Abstimmungen

§ 9 Beschlussfähigkeit
(1) Die Snemovna ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Poslanec an einer Abstimmung teilnehmen.
(2) Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, kann der Prezident od Snemovna die Abstimmung auf insgesamt maximal 7 Tage verlängern.
(3) Ist auch nach Ablauf der verlängerten Frist die Beschlussfähigkeit der Snemovna nicht gegeben, gilt der Antrag als verworfen, kann jedoch erneut in derselben Form eingebracht werden.

§ 10 Abstimmung
(1) Eine Abstimmung dauert 5 Tage (120 Stunden), oder bis alle Poslance abgestimmt haben.
(2) Der Prezident od Snemovna schließt die Abstimmung.
(3) Abstimmungen finden in der Regel öffentlich statt. Die Nicht-Öffentlichkeit ist durch eine Fraktion oder den Prezident zu beantragen.

§ 11 Abstimmungsverfahren
(1) Abgestimmt wird durch Wortbeiträge, aus denen eindeutig hervorgehen muss, welche Stimmoption der Poslanec stimmt.
(2) Stimmengleichheit verneint die Frage.
(3) Einem Poslanec steht eine Stimme zu.

§ 12 Fragestelltung
(1) Fragen sind wertneutral und sachbezogen zu stellen.
(2) Fragen sind so zu stellen, dass sie sich mit „Ano“ oder „Ne“ beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht.
(3) Stimmenenthaltung ist zuässig. Hierfür wird der Term „Zdržení se hlasování“ verwendet.

7. Abschnitt – Aufrechterhaltung der Ordnung

§ 13 Rederecht
Uneingeschränktes Rederecht haben der Prezident und die Poslance. Ministern und Gästen kann durch den Prezident od Snemovna das Rederecht erteilt werden

§ 14 Sach- und Ordnungsruf
Der Prezident od Snemovna kann den Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abschweift, zur Sache weisen. Er kann Poslance, wenn sie die Ordnung verletzen, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen. Der Ordnungsruf und der Anlaß hierzu dürfen von den nachfolgenden Rednern nicht behandelt werden.

§ 15 Wortentziehung
Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder zur Ordnung gerufen worden, so muß ihm der Prezident od Snemovna das Wort entziehen.

§ 16 Weitere Ordnungsmaßnahmen
Wer auf den Tribünen Beifall oder Mißbilligung äußert oder Ordnung und Anstand verletzt, kann auf Anordnung des Prezident od Snemovna sofort entfernt werden. Der Prezident od Snemovna kann die Tribüne wegen störender Unruhe räumen lassen.

8. Abschnitt - Abschlussbestimmung

§ 17 Gültigkeit
Diese Geschäftsordnung findet Anwendung ab dem Zeitpunkte, an der sie beschlossen worden ist.


Begründung: Beißt sich sonst mit §8, auf den ich mich jetzt auch berufe.

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Václav Vojtech
Prezident od Snemovna a.D.
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29.06.2006 18:35 Václav Vojtech ist offline Email an Václav Vojtech senden Homepage von Václav Vojtech Beiträge von Václav Vojtech suchen Nehmen Sie Václav Vojtech in Ihre Freundesliste auf Füge Václav Vojtech in deine Contact-Liste ein
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