Wahlgesetzänderungsgesetz (WahlGÄG)
vom xx.yy.2006
§ 1
(1) Im § 6 des Wahlgesetzes wird die Wendung "sowie Wählervereinigungen" gestrichen.
(2) Im § 8 des Wahlgesetzes wird die Wendung "oder Wählervereinigung" gestrichen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. |