[Abstimmung] Antrag - 1/05-06 |
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Bitte stimmen Sie üüber folgenden Antrag ab:
Zitat: |
Jednací Rád
(Geschäftsordnung)
der Snemovna
1. Abschnitt – Die Snemovna
§ 1 Konstituierung
(1) In der ersten Sitzung der Snemovna führt der Prezident das Wort, eröffnet die Sitzung, vereidigt die Poslance und leitet die Wahl des Prezident od Snemovna ein. Nach dessen Wahl übernimmt dieser die Leitung der Sitzung.
(2) Nach Vereidigung aller Poslance oder nach spätestens 7 Tagen wird die Wahl des Prezident od Snemovna und seines Stellvertreters vorgenommen.
2. Abschnitt – Der Prezident od Snemovna
§ 2 Wahl des Prezident od Snemovna
(1) Die Snemovna wählt den Prezident od Snemovna und den Vice-Prezident od Snemovna für die Dauer der Wahlperiode.
(2) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl der Kandidaten mit den meisten Stimmen, die zusammen eine absolute Mehrheit auf sich vereinigen konnten, statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des Prezident.
§ 3 Präsidium
(1) Der Prezident od Snemovna und der Vice-Prezident od Snemovna bilden das Präsidium.
(2) Der Prezident od Snemovna vertritt die Snemovna und regelt seine Geschäfte. Es wahrt die Würde und die Rechte der Snemovna, fördert ihre Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.
(3) Der Prezident od Snemovna leitet die Sitzungen der Snemovna und bringt Anträge zur Abstimmung.
(4) Dem Prezident od Snemovna steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung der Snemovna unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
(5) Der Prezident od Snemovna schließt die Verträge, die für die Parlamentsverwaltung von erheblicher Bedeutung sind, im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter ab. Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplanes weist der Prezident od Snemovna an.
3. Abschnitt – Die Poslance
§ 4 Rechte und Pflichten der Poslance
(1) Jedes Poslance folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
(2) Die Poslance sind verpflichtet, an den Arbeiten der Snemovna teilzunehmen.
§ 5 Fraktionen
(1) Mindestens zwei Poslance können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Bildung wird dem Prezident od Snemovna schriftlich mitgeteilt, dabei ist anzugeben, wer zum Vorsitzenden der Fraktion bestelt worden ist.
(2) Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Snemovna mit. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
4. Abschnitt – Das Verfahren
§ 6 Verhandlungsgegenstände
Verhandlungsgegenstände sind: a) Gesetzesanträge, b) dringliche Anfragen und c) andere Anträge, die in anderen Rechtsgrundlagen vorgesehen sind.
§ 7 Dringliche Anfragen
(1) Dringliche Anfragen an die Regierung dürfen von einem Poslanec gestellt werden.
(2) Dringliche Anfragen an die Regierung wenden sich an das Regierungsmitglied, auf dessen Ressort sich die Anfrage bezieht.
(3) Sie müssen innerhalb von 7 Tagen öffentlich in der Snemovna vom betreffenden Regierungsmitglied beantwortet werden, es sei denn, dass Geheimhaltungsvorschriften eine nicht-öffentliche Beantwirtung vorschreiben.
§ 8 Prozedere
(1) Anträge sind gemäß dem in der betreffenden Rechtsgrundlage vorgeschriebenen Procedere zu stellen.
(2) Verhandlungsgegenstände werden dem Prezident od Snemovna zugestellt.
5. Abschnitt – Aussprache und Abstimmung
§ 6 Eröffnung der Aussprache
Der Prezident od Snemovna eröffnet über Verhandlungsgegenstände die Aussprache, sobald ihm der Verhandlungsgegenstand zugeht.
§ 7 Ablauf der Aussprache
(1) Eine Aussprache soll 2 bis 4 Tage dauern.
(2) Auf Begehren einer Fraktion kann sie vom Prezident od Sneomvna um maximal 2 Tage (48 Stunden) verlängert werden.
(3) Nach dem Ende einer Aussprache ist umgehend die Abstimmung einzuleiten.
(4) Eine Aussprache kann vorzeitig geschlossen werden, wenn das Abstimmungsergebnis unumstößlich fest steht.
§ 8 Unterbleiben der Aussprache
Stellt kein Poslanec einen Antrag auf Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand, ist die Abstimmung umgehend einzuleiten.
6. Abschnitt - Abstimmungen
§ 9 Beschlussfähigkeit
(1) Die Snemovna ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Poslanec an einer Abstimmung teilnehmen.
(2) Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, kann der Prezident od Snemovna die Abstimmung auf insgesamt maximal 7 Tage verlängern.
(3) Ist auch nach Ablauf der verlängerten Frist die Beschlussfähigkeit der Snemovna nicht gegeben, gilt der Antrag als verworfen, kann jedoch erneut in derselben Form eingebracht werden.
§ 10 Abstimmung
(1) Eine Abstimmung dauert 5 Tage (120 Stunden), oder bis alle Poslance abgestimmt haben.
(2) Der Prezident od Snemovna schließt die Abstimmung.
(3) Abstimmungen finden in der Regel öffentlich statt. Die Nicht-Öffentlichkeit ist durch eine Fraktion oder den Prezident zu beantragen.
§ 11 Abstimmungsverfahren
(1) Abgestimmt wird durch Wortbeiträge, aus denen eindeutig hervorgehen muss, welche Stimmoption der Poslanec stimmt.
(2) Stimmengleichheit verneint die Frage.
(3) Einem Poslanec steht eine Stimme zu.
§ 12 Fragestelltung
(1) Fragen sind wertneutral und sachbezogen zu stellen.
(2) Fragen sind so zu stellen, dass sie sich mit „Ano“ oder „Ne“ beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht.
(3) Stimmenenthaltung ist zuässig. Hierfür wird der Term „Zdržení se hlasování“ verwendet.
7. Abschnitt – Aufrechterhaltung der Ordnung
§ 13 Rederecht
Uneingeschränktes Rederecht haben der Prezident und die Poslance. Ministern und Gästen kann durch den Prezident od Snemovna das Rederecht erteilt werden
§ 14 Sach- und Ordnungsruf
Der Prezident od Snemovna kann den Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abschweift, zur Sache weisen. Er kann Poslance, wenn sie die Ordnung verletzen, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen. Der Ordnungsruf und der Anlaß hierzu dürfen von den nachfolgenden Rednern nicht behandelt werden.
§ 15 Wortentziehung
Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder zur Ordnung gerufen worden, so muß ihm der Prezident od Snemovna das Wort entziehen.
§ 16 Weitere Ordnungsmaßnahmen
Wer auf den Tribünen Beifall oder Mißbilligung äußert oder Ordnung und Anstand verletzt, kann auf Anordnung des Prezident od Snemovna sofort entfernt werden. Der Prezident od Snemovna kann die Tribüne wegen störender Unruhe räumen lassen.
8. Abschnitt - Abschlussbestimmung
§ 17 Gültigkeit
Diese Geschäftsordnung findet Anwendung ab dem Zeitpunkte, an der sie beschlossen worden ist. |
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[_] Ano
[_] Ne
[_] Enthaltung
__________________ Václav Vojtech
Prezident od Snemovna a.D.
Predseda té Demokratická Unie
Manažer té FK Matador Svaytvi
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