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Klement Moravšík Klement Moravšík ist männlich
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Dabei seit: 17.07.2005
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Text [Abstimmung] Antrag 6 / 07-06 Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Prezident od Snemova

Gemäß § 8 wurde keine Aussprache zum Antrag 6 / 07-06 beantragt. Es folgt daher die Abstimmung zu folgendem Vertrag:

Zitat:
Freundschaftsvertrag
zwischen der Republika Caskar und der Republika Severanija

vom xxx


Die Republika Caskar und die Republike Severanija streben eine friedliche Zusammenarbeit an, zum Wohle ihrer Völker, zur Förderung des gemeinsamen Verständnisses und des Wunsches zu einer freundschaftlichen und nachbarschaftlichen Kooperation ihrer Staaten. Zu diesem Zweck - und um die gegenseitigen Beziehungen näher zu regeln - sind sie über die folgenden Bestimmungen übereingekommen:

§ 1
Die unterzeichnenden Staaten streben eine freundschaftliche und friedliche Beziehung gegenüber dem Vertragspartner an.

§ 2
Die unterzeichnenden Staaten erkennen sich gegenseitig als souverän an. Sie erkennen das Territorium des Vertragspartners als dessen Hoheitsgebiet an und werden dessen Grenzen respektieren.

§ 3
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, jedwede Androhung oder Anwendung von militärischer Gewalt gegen den Vertragspartner zu unterlassen.

§ 4
(1) Die unterzeichnenden Staaten vereinbaren regelmäßig stattfindende Konsultationen und Informationsaustausch auf Regierungsebene über außen- und sicherheitspolitische Fragen.
(2) Die unterzeichnenden Staaten werden in den internationalen Organisationen und auf den internationalen Konferenzen, denen beide Staaten beiwohnen, eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

§ 5
(1) Die unterzeichnenden Staaten verzichten darauf, geheimdienstliche Aktivitäten auf dem Gebiet des Vertragspartners durchzuführen, die über das Sammeln von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehen.
(2) Die unterzeichnenden Staaten vereinbaren, bei Bedarf in den Bereichen der militärischen und nachrichtendienstlichen Aufklärung zu kooperieren.

§ 6
Die unterzeichnenden Staaten nehmen untereinander diplomatische Beziehungen auf. Soweit möglich, werden Botschafter ausgetauscht. Die Botschafter besitzen die im internationalen Verkehr übliche Immunität. Dem Botschaftsbetrieb wird ein angemessenes Gelände zur Verfügung gestellt, das für die Dauer dieses Vertrages als Staatsgebiet des Botschaftsstaates angesehen wird und in dessen Grenzen das Recht des Botschaftsstaates Geltung findet.

§ 7
Bürger der unterzeichnenden Staaten haben das Recht, vor einem Strafverfahren im anderen Staate mindestens 3 Tage vor Beginn der Verhandlung einen Vertreter ihres Heimatstaates zu kontaktieren und eine Person ihrer Wahl mit der Rechtsverteidigung zu beauftragen.

§ 8
(1) Für die Einreise der Bürger der unterzeichnenden Staaten gelten keine Visa-Bestimmungen.
(2) Personenkontrollen an der Grenze sowie im Staatsgebiet sind weiterhin zulässig.

§ 9
Die unterzeichnenden Staaten erlauben Angehörigen der jeweils anderen Partei in ihrem Land nach dem dort geltendem Recht wirtschaftlich tätig zu werden.

§ 10
Dieser Vertrag wird gemäß den landesspezifischen Bestimmungen der unterzeichnenden Staaten ratifiziert. Er tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

§ 11
Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung beider unterzeichnenden Staaten durchgeführt werden.

§ 12
Dieser Vertrag kann durch eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner einseitig aufgelöst werden. Es besteht eine Kündigungsfrist von 28 Tagen.


Die Abstimmung dauert ab jetzt 5 Tage (120 Stunden) und Stimmoptionen sind "Ano", "Ne" oder eine aktive Enthaltung.

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KLEMENT MORAVŠÍK

Předseda od Státní Rada | Radí Zahraničních Věcí
CASKÁ SOCIALISTIKÁ REPUBLIKA

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Da das Ergebnis unumstößlich fest steht, ist der Antrag 6 / 07-06 einstimmig angenommen.

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KLEMENT MORAVŠÍK

Předseda od Státní Rada | Radí Zahraničních Věcí
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