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[Abstimmung] Antrag - 1/07-06
Da gemäß § 8 der Geschäftsordnung keine Aussprache gefordert wurde, leite ich hiermit die Abstimmung über den folgenden Antrag der Vláda ein:
Zitat:
vom xx.yy.2006
Die Republika Caskar und die Demokratische Republik der Walachei sind über die folgenden Bestimmungen übereingekommen, um die gegenseitigen Beziehungen näher zu regeln und den Wunsch zu einer freundschaftlichen Kooperation ihrer Staaten zu bekräftigen:
§ 1
Die unterzeichnenden Staaten streben eine freundschaftliche und friedliche Beziehung gegenüber dem Vertragspartner an.
§ 2
Die unterzeichnenden Staaten erkennen sich gegenseitig als souverän an. Sie versichern, die rechtmäßigen Grenzen des Vertragspartners zu respektieren.
§ 3
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, jedwede Androhung oder Anwendung von militärischer Gewalt gegen den Vertragspartner zu unterlassen.
§ 4
Die unterzeichnenden Staaten verzichten darauf, geheimdienstliche Aktivitäten auf dem Gebiet des Vertragspartners durchzuführen, die über das Sammeln von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehen.
§ 5
Die unterzeichnenden Staaten nehmen untereinander diplomatische Beziehungen auf. Soweit möglich, werden Botschafter ausgetauscht. Die Botschafter besitzen die im internationalen Verkehr übliche Immunität. Dem Botschaftsbetrieb wird ein angemessenes Gelände zur Verfügung gestellt, das für die Dauer dieses Vertrages als Staatsgebiet des Botschaftsstaates angesehen wird und in dessen Grenzen das Recht des Botschaftsstaates Geltung findet.
§ 6
Bürger der unterzeichnenden Staaten haben das Recht, vor einem Strafverfahren im anderen Staate mindestens 3 Tage vor Beginn der Verhandlung einen Vertreter ihres Heimatstaates zu kontaktieren und einen Rechtsanwalt ihrer Wahl mit der Rechtsverteidigung zu beauftragen.
§ 7
Die unterzeichnenden Staaten vereinbaren, zur Schaffung von Möglichkeiten des wirtschaftlichen Austausches zusammenzuarbeiten.
§ 8
Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Staaten in Kraft.
§ 9
Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung beider unterzeichnenden Staaten durchgeführt werden.
§ 10
Dieser Vertrag kann durch eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner einseitig aufgelöst werden. Es besteht eine Kündigungsfrist von 21 Tagen.
Die Abstimmung dauert ab jetzt 5 Tage (120 Stunden) und Stimmoptionen sind "Ano", "Ne" oder eine aktive Enthaltung.
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Ano!
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Ano.
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Ludvík Colotka
Ministr Vnitra a Národní Obrany
Mitglied der SJS
Damit ist der Grundlagenvertrag angenommen.
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